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Börsentalk #14 - Vorabpauschale ETF, Ersparnis-Studie, Neue Kryptowerte 2024

In der 14. Folge des Börsentalks sprechen wir über die anstehende Vorabpauschale bei ETFs, die für das Jahr 2024 wieder relevant wird. Wenn du ETFs in deinem Depot hast, die im Jahr 2023 Gewinne erzielt haben, solltest du unbedingt reinhören.

Der zugrunde liegende Basiszins für die Vorabpauschale hat sich in den Jahren wie folgt entwickelt:

  • 2020: 0,07%
  • 2021: -0,45%
  • 2022: -0,05%
  • 2023: 2,55%

Beispielrechnung Vorabpauschale: (Annahme: der ETF hat eine Teilfreistellung von 30%): 10.000€ x 2,55% x 0,7= 178,50€

Außerdem berichten wir über unsere neueste Studie. Mit der Quote-Request Order und der Auswahl zwischen drei verschiedenen Börsenplätzen sparen unsere Kunden durchschnittlich 4 € pro Börsen-Trade.

Link zum Video: https://youtu.be/oDWr1KHjsFQ?si=_OwT2GqD-_LPCdwq

Beispielrechnungen für die Ersparnis: https://www.justtrade.com/konditionen

Wichtig für unsere Kunden ist der Wechsel des Kryptoverwahrers vom Bankhaus von der Heydt zur Tangany GmbH. Damit verbunden ist die Möglichkeit, in naher Zukunft neue Kryptowährungen zu handeln.

Wenn du möchtest, dass deine Frage in einer der nächsten Folgen beantwortet wird, schicke uns eine E-Mail an: podcast(at)justtrade.com

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Tim: Guten Morgen, Tim! Heute haben wir die 14. Folge unseres Podcasts und diesmal sind wir nur zu zweit.

Michael: Ja, auch sehr schön, dass wir wieder mal zu zweit sind. Es gibt nämlich einiges, was wir noch aufarbeiten müssen. Also viele Kundenanfragen kamen tatsächlich im Laufe der Zeit rein und auch Themen, die wir noch mal gemeinsam besprechen wollen.

Tim: Genau. Da lohnt es sich ja, dass wir gesagt haben: Wir machen jetzt mal eine Folge ohne Gast und bündeln einfach mal die gesammelten Zuhörerfragen.

Michael: Genau. Im Groben geht es um drei Themen. Also wir wollen einmal das Thema Vorabpauschale bei den ETFs ansprechen. Dann wollen wir über die Ersparnisstudie sprechen – das hatten wir in Folge 8 schon darauf hingewiesen – und dann im nächsten Schritt noch einmal über unseren Krypto-Verwahrerwechsel zu Tangany.

Tim: Bevor es gleich losgeht, hier noch ein kurzer Disclaimer: Die bereitgestellten Inhalte in diesem Podcast dienen nur der Information, stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind weder als Angebot noch als Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowerten zu verstehen.

Vorabpauschale bei ETFs

Tim: Super, dann fangen wir direkt an mit der Vorabpauschale bei ETFs. Michael, magst du vielleicht einmal kurz erklären, was das überhaupt ist und warum das eventuell relevant werden könnte?

Michael: Ja, das kann ich gerne tun. Also im Jahr 2018 ist das sogenannte Investmentsteuergesetz in Kraft getreten. Da gab es ein paar Änderungen an der steuerlichen Behandlung von Fonds, da beispielsweise bei ausländischen ETFs die steuerliche Behandlung anders war als bei inländischen. Und das hat der Gesetzgeber sozusagen gleichgeschaltet.

Das ist quasi erst mal das Positive an dieser Reform, weil vorher musste man seine ausländischen Fondserträge sozusagen selber in der Steuer deklarieren. Die waren also nicht im Rahmen der Abgeltungsteuer direkt berücksichtigt. Und das ist eben seit 2018 jetzt sozusagen einheitlich. Das heißt, da muss man sich als Kunde fast nicht mehr drum kümmern.

Die Vorabpauschale fällt jetzt wieder an. Die wird wieder im Jahr 2024 fällig, rückwirkend für das Jahr 2023.

Tim: Warum ist sie denn in den Jahren davor nicht angefallen?

Michael: Genau. Also die Vorabpauschale, um es mal vielleicht in so einzelnen Schritten zu sagen: Da geht es darum, wenn ein ETF Gewinn gemacht hat im Jahr 2023, dann muss man auf diesen Gewinn Steuern zahlen. Und die Grundlage ist eben die sogenannte Vorabpauschale.

Die Höhe der Vorabpauschale hängt davon ab, wie das allgemeine Zinsniveau ist. Und das Bundesfinanzministerium veröffentlicht halt immer zu Beginn eines Kalenderjahres den sogenannten Basiszins. Der ergibt sich aus den langfristig erzielbaren Renditen für öffentliche Anleihen.

So, wie du weißt, hatten wir ja lange Zeit eine Negativzinsphase. Das heißt, die Anleihezinsen waren negativ, sodass in den Jahren 2021 und 2022 beispielsweise der Basiszinssatz negativ war und dadurch gab es eben keine Vorabpauschale.

Für das Jahr 2023 hat das BMF jetzt einen Basiszinssatz von 2,55 Prozent veröffentlicht, sodass dies der Zins jetzt ist, um die Vorabpauschale zu berechnen.

Berechnung der Vorabpauschale

Tim: Okay, und das heißt jetzt: Wenn ich jetzt einen ETF habe, beispielsweise einen ETF mit einem Volumen von 10.000 Euro, was heißt das für mich konkret? Und die andere Frage wäre: Trifft das auf alle Ertragsverwendungen zu, also sprich thesaurierende oder auch ausschüttende ETFs?

Michael: Genau. Also man muss sich zuerst einmal die Frage stellen: Was für einen ETF habe ich denn? Denn die Vorabpauschale greift nur bei thesaurierenden ETFs.

Thesaurierende ETFs sind ja ETFs, bei denen keine Ausschüttung der Erträge stattfindet, sondern die Erträge werden quasi im Fondsvolumen wieder mit angelegt. Und diese Wiederanlage nennt man Thesaurierung. Nur bei thesaurierenden ETFs gibt es überhaupt die Vorabpauschale.

Warum? Na ja, weil bei ausschüttenden ETFs sozusagen im Rahmen der Ausschüttung schon die Steuern bezahlt sind. Bei ausschüttenden ETFs ist die Steuer mit der Ausschüttung abgegolten. Insofern ist das nur relevant für thesaurierende ETFs – und auch nur dann, wenn der ETF natürlich Gewinn gemacht hat, weil die Vorabpauschale auf den Gewinn berechnet wird.

Jetzt wird es allerdings auch noch mal ein bisschen komplexer, da ja auch im Rahmen des Investmentsteuergesetzes bei ETFs – oder sagen wir mal, nehmen wir das Beispiel Aktien-ETFs – auch noch eine sogenannte Teilfreistellung berücksichtigt werden muss.

Wenn der Anteil an Aktien im ETF genügend hoch ist, dann hat so ein Aktien-ETF eine 30-prozentige Teilfreistellung. Das heißt, unterm Strich muss man sozusagen die Rechnung so machen, dass man sagt: Okay, wie viel Gewinn habe ich denn erzielt? Davon rechne ich 70 Prozent, weil es eine 30-prozentige Teilfreistellung gibt. Und dann wird das eben mit diesem Basiszinssatz multipliziert.

Tim: Das hört sich kompliziert an.

Michael: Man kann als grobe Faustformel – du hast ja eben gesagt, du hast einen Aktien-ETF im Volumen von grob 10.000 Euro – dann kann man grob sagen, dass circa 35 Euro Steuern anfallen.

Tim: Und das heißt, man hat also dafür als Anleger eigentlich zwei Möglichkeiten, weil die Vorabpauschale ja immer am Anfang des Jahres berechnet und belastet wird.

Michael: Genau. Der allereinfachste Weg ist: Man stellt bei seinem Broker einen Freistellungsauftrag. Der muss dann grob im Volumen von 125 Euro pro 10.000 Euro ETF-Volumen sein, damit eben diese 35 Euro Steuerlast gedeckt sind.

Oder ich habe halt entsprechendes Kontoguthaben, sodass die Steuer einfach durchgebucht wird.

Also das sind eigentlich die beiden Möglichkeiten, die man als Anleger hat.

Tim: Also wichtig noch mal zusammengefasst: Es ist eben ausschließlich bei ETFs, die Gewinn gemacht haben, und es sind ausschließlich thesaurierende ETFs. Das ist am Ende die Faustformel, die man sich merken sollte.

Michael: Genau. Und wie gesagt, der allereinfachste Weg ist, man stellt einen Freistellungsauftrag und dann wird das völlig automatisch über den Freistellungsauftrag verrechnet.

Tim: Ja, wichtiger Punkt. Also ich glaube, gerade für alle Zuhörer, die mit ETFs investieren, ist das sehr, sehr wichtig, auch im Jahr 2024 dann direkt zu berücksichtigen und sich darauf gegebenenfalls schon mal einzustellen.

Michael: Denke, es macht ja Sinn, dass wir vielleicht auch die Beispielrechnung in die Shownotes reinbringen. Also wir würden den Basiszins einmal eintragen und dann die Beispielrechnung mit den 35 Euro, sodass unsere Zuhörer das einfach noch mal nachlesen können.

Tim: Ja, das können wir selbstverständlich tun.

Ersparnisstudie

Tim: Kommen wir nun zu dem nächsten Thema. Da hatten wir in Folge 8 schon mal angekündigt, dass wir gerne eine Ersparnisstudie erstellen wollen. Vielleicht magst du einmal kurz erklären, Michael, inwiefern eine Ersparnis denn jetzt wirklich zustande kommt.

Michael: Genau. Also wir haben ja von Anfang an bei justTRADE immer gesagt, dass wir unseren Kunden eine Auswahl geben wollen. Das heißt, wir haben nicht nur einen Börsenplatz, sondern wir bieten unseren Kunden drei Börsenplätze.

Also wir bieten die Lang & Schwarz Exchange, wir bieten die Börse Quotrix und wir bieten die Tradegate Exchange. Und ich sag mal, in den allermeisten Fällen sind auch die Aktien oder auch die ETFs an allen drei Börsen handelbar.

Und jetzt ist es eben so: Preise entstehen durch Angebot und Nachfrage, sodass die Preise an den Börsen, die man gestellt bekommt, durchaus unterschiedlich sind.

Wir haben uns das eben für einen längeren Zeitraum angeschaut und dabei festgestellt, dass im Durchschnitt ein Kunde bei uns ungefähr knapp 4 Euro spart, wenn er für seine konkret angefragte Order immer die günstigste Börse wählt.

Tim: Und das finde ich also – das ist eine Wahnsinnserkenntnis. Und um das dem Kunden halt noch transparenter zu machen, haben wir jetzt so ein kleines Preisschild eingebaut, sowohl in der App als auch im Webtrading, sodass der Kunde sofort sehen kann: Welche Börse bietet mir denn für mein angefragtes Wertpapier und für mein Volumen zum Zeitpunkt der Abfrage den besten Preis?

Michael: Genau. Und alle Informationen dazu auch im Detail mit Beispielrechnung verlinken wir euch auch noch mal in den Shownotes. Es gibt auch tatsächlich ein entsprechendes Video, wie das im Detail aussieht. Könnt ihr euch auch sehr gerne anschauen.

Wechsel des Krypto-Verwahrers zu Tangany

Tim: Kommen wir nun zum letzten Punkt unserer Tagesordnung. Das ist der Wechsel unseres Krypto-Verwahrers zu Tangany. Magst du vielleicht dazu noch ein paar Worte verlieren?

Michael: Genau. Also wir sind ja der erste Online-Broker gewesen, der in Deutschland Wertpapier- und Kryptohandel aus einem Depot heraus anbietet. Da sind wir auch sehr stolz drauf und freuen uns auch, dass wir den Kryptohandel haben.

Wir sind seinerzeit mit dem Bankhaus von der Heydt gestartet. Also jeder, der bei uns Kryptowerte hält, dessen Kryptowerte werden verwahrt. Und dafür hat ja jeder Kunde einen Verwahrvertrag mit dem Bankhaus von der Heydt.

Jetzt ist es nun mal so, dass das Bankhaus von der Heydt diese Verwahrung gekündigt hat, weil sie das nicht mehr machen wollen. Und wir haben uns natürlich bemüht, einen neuen Verwahrer zu finden. Und das ist eben die Tangany GmbH.

Das Gute daran ist: Es ist eben auch ein in Deutschland von der BaFin regulierter Verwahrer, der das Geschäft versteht und der es auch schon langjährig macht, sodass wir also einen nahtlosen Übergang für unsere Kunden erzielen konnten.

Wichtig ist dabei halt nur, dass der Kunde aktiv diesem Verwahrerwechsel zustimmen muss.

Und das haben wir dem Kunden so einfach wie möglich gemacht. Das heißt, am Ende, wenn er sich im Webtrading oder in der App einloggt, dann öffnet sich für die Kunden, die das betrifft, so ein kleines Hinweisfenster.

In diesem Hinweisfenster werden die Kunden eben darauf hingewiesen. Der optimale Fall ist: Das Hinweisfenster öffnet sich, ich kann sofort sagen: Ja, ich stimme der Verwahrung zu. Schließe das Hinweisfenster mit „Bestätigen“ ab, kriege dann sozusagen eine E-Mail als Bestätigung und bekomme auch die entsprechenden Dokumente in die Postbox eingestellt.

Das ist sozusagen der allereinfachste Fall. Damit ist das Thema für mich auch schon erledigt.

Jetzt ist es aber natürlich so, dass aus rechtlichen Gründen der Kunde – wir müssen ihn ja legitimiert bei Tangany anlegen – vorher noch einmal legitimiert werden muss.

Das heißt, wir prüfen, bevor der Kunde diese Zustimmung erteilt, ob denn seine Legitimation, die er seinerzeit im Rahmen der Depoteröffnung bei uns gemacht hat, noch gültig ist. Und wenn die zu alt ist, dann muss man die neu machen.

Aber auch der Weg ist relativ einfach. Also im Hinweisfenster beziehungsweise Pop-up wird man darauf hingewiesen, dass man halt einmal kurz die Videolegitimation über IDnow macht.

Und danach, also wenn die Videolegitimation erledigt ist, dann muss man einfach nur noch mal das Pop-up wieder öffnen und kann dann die Zustimmung erteilen.

Also ich sag mal: eigentlich relativ einfach. Das haben wir auch schon bei fast allen Kunden gemacht. Aber wir wollten einfach noch mal darauf hinweisen, dass da eben Handlungsbedarf besteht.

Denn alle Kunden, die nicht zustimmen, das wäre halt nicht gut. Und man sollte sich halt einfach darum kümmern, dass der nahtlose Übergang dann gewährleistet ist.

Und die Zustimmung kann man eben bis zum 6. Dezember erteilen. Das heißt, da besteht eben schon ein gewisser Druck. Und deswegen schreiben wir auch im Moment alle Kunden noch mal an, die vielleicht noch nicht zugestimmt haben, damit die einfach noch mal nachschauen und diese Zustimmung möglichst erteilen.

Tim: Genau. Und der Vorteil der Zustimmung – das hat natürlich auch noch einen weiteren Vorteil – ist, dass dadurch gegebenenfalls neue Kryptowerte angeboten werden können?

Michael: Genau. Also Tangany ist halt ein neuer Dienstleister. Die können deutlich mehr als das Bankhaus von der Heydt. Das heißt, wir können jetzt auch unser Angebot wieder endlich ausbauen. Und da sind wir dran.

Wir diskutieren aktuell über zehn neue Kryptowerte, die wir dann, denke ich mal, so Anfang des Jahres freischalten können. Also wir sind da sozusagen mit Hochdruck dran und können jetzt auch wieder unser Angebot verbessern.

Insofern hat der Kunde auch einen Vorteil, wenn er zustimmt, weil er einfach ein besseres Angebot bekommt.

Abschluss

Tim: Ja, super, Michael. Dann danke ich dir schon mal ganz herzlich für diese kurze und knackige Folge.

Noch mal die Erinnerung an unsere Zuhörer: Wenn auch ihr wieder eine Frage habt, dann könnt ihr die einfach an podcast(at)justrade.com stellen. Findet ihr auch noch mal in den Shownotes.

Michael: Super, dann danke ich dir, Tim.

Tim: Alles klar. Danke, Michael. Bis zum nächsten Mal.

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Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen und allgemeinen Kapitalmarktrisiken. Der Wert einer Anlage kann steigen oder fallen; Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals sind möglich.