Skip to main content

Altersvorsorgedepot: staatlich gefördert investieren.

Das Altersvorsorgedepot soll die private Altersvorsorge modernisieren und staatliche Förderung mit einer langfristigen Geldanlage am Kapitalmarkt verbinden. Berechnen Sie in wenigen Minuten Ihre persönliche Förderung und Zusatzrente oder erfahren Sie unten mehr zu Förderung, Depotvarianten, Steuern und Auszahlung.

Jetzt berechnen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot, kurz AVD, ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Statt über klassische Versicherungsprodukte soll der langfristige Vermögensaufbau stärker über ein Wertpapierdepot erfolgen. 

  • Staatliche Förderung: Sparer zahlen eigene Beiträge ein und können zusätzlich staatliche Zulagen erhalten.
  • Wertpapierdepot: Das Kapital wird über zugelassene Wertpapiere investiert. Je nach Variante mit mehr oder weniger eigener Steuerung.
  • Langfristiger Aufbau: Das Depot dient der Altersvorsorge. Die Verfügbarkeit ist deshalb eingeschränkt.
  • Start ab 2027: Die Reform ist beschlossen. Die Umsetzung der Anbieter soll ab 1. Januar 2027 erfolgen.

So funktioniert die Förderung

Die Förderung kombiniert eigene Beiträge mit staatlichen Zulagen. Entscheidend sind die Höhe der Einzahlung, die Fördergrenzen und mögliche Kinderzulagen.

Förderbaustein Höhe
Grundzulage bis 540 € pro Jahr
Kinderzulage 300 € pro Kind und Jahr
Geförderter Eigenbetrag bis 1.800 € pro Jahr
Max. Gesamteinzahlung bis 6.840 € pro Jahr
Mindestbeitrag 10 € pro Monat

Beispiel: Familie mit zwei Kindern

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € erhöht die staatliche Förderung die jährliche Sparleistung um 1.140 €. Das entspricht einem Zuschuss von rund 63 % auf den selbst eingezahlten Betrag.

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € erhöht die staatliche Förderung die jährliche Sparleistung um 1.140 €. Das entspricht einem Zuschuss von rund 63 % auf den selbst eingezahlten Betrag.

Altersvorsorgedepot-Rechner

Wie viel zusätzliche Rente lässt sich mit dem neuen Altersvorsorgedepot aufbauen und lohnt sich das für Sie mehr als ein klassischer ETF-Sparplan? Mit ein paar Angaben zu Alter, Sparrate und Einkommen ermittelt dieser Rechner Ihre staatliche Förderung, das voraussichtliche Endvermögen bei Rentenbeginn sowie die daraus resultierende monatliche Netto-Zusatzrente und stellt das Ergebnis direkt einem vergleichbaren, ungeförderten normalen Depot gegenüber.

Endvermögen

Brutto (vor Steuern auf die Auszahlung)

So könnte Ihre Vorsorge wachsen

Altersvorsorgedepot oder normales Depot?

Vor Steuern
Altersvorsorgedepot
Normales Depot
Nach Steuern
Altersvorsorgedepot
Normales Depot

Ihre Vermögens-Meilensteine

Wann das Modell die jeweilige Depotgröße erstmals erreicht.

Jahresgenaue Entwicklung anzeigen
AlterEinzahlungenZulagenAVDNormales DepotNetto gesamt

Monatliche Zusatzrente:

Netto, über bis zum 85. Lebensjahr.

Altersvorsorgedepot
Normales Depot
Auszahlungsvariante
Einmalige Netto-Auszahlung:
Ihr Ergebnis mitnehmen

Melden Sie sich einmalig für den justTRADE-Newsletter an, um die Zusammenfassung herunterzuladen und um über das neue Altersvorsorgedepot informiert zu bleiben.

So wird die staatliche Förderung berechnet
  • 50 Cent Grundzulage je Euro Eigenbeitrag für die ersten 360 € pro Jahr.
  • 25 Cent Grundzulage je weiterem Euro bis insgesamt 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.
  • Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und Jahr; sie läuft automatisch bis zum 18. Geburtstag des Kindes, ausgehend vom eingegebenen Geburtsjahr.
  • Die Kinderzulage wird je Kind nur einem Elternteil zugeordnet. Ab 2027 gilt das für den Elternteil, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird, auf übereinstimmende Erklärung beider Eltern auch für den anderen. Die frühere Riester-Regel, nach der die Zulage bei verheirateten Eltern automatisch der Mutter zustand, gilt nicht mehr. Der Rechner unterstellt, dass die Zulage jeweils in dem hier gerechneten Vertrag ankommt.
  • Einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus bei Vertragsbeginn vor dem 25. Geburtstag.
  • Bei automatisch ermitteltem Grenzsteuersatz wird die Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug exakt über zwei Aufrufe des Einkommensteuertarifs 2026 berechnet (mit und ohne Abzugsbetrag), abzüglich der Zulagen. Bei manuell gesetztem Steuersatz gibt es kein zugrunde liegendes Einkommen; dort wird der Abzugsbetrag stattdessen mit dem angegebenen Grenzsteuersatz multipliziert.
  • Der automatisch ermittelte Grenzsteuersatz nutzt den Einkommensteuertarif 2026 auf das Bruttojahreseinkommen abzüglich Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale sowie, bei Angestellten, des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung (9,3 % bis 101.400 € p. a., Stand 2026). Kranken-, Pflege- und weitere individuelle Abzüge bleiben unberücksichtigt; Beamte zahlen modellhaft keinen Rentenversicherungsbeitrag.
  • Beim aktivierten Ablaufmanagement wird die erwartete Rendite in den gewählten Jahren vor Rentenbeginn schrittweise auf die Rendite der Auszahlphase abgesenkt. Die Umschichtung wird vereinfachend sowohl beim AVD als auch beim normalen Depot als steuerneutral angenommen; im normalen Depot würde eine solche Umschichtung tatsächlich Kapitalertragsteuer auslösen.
  • Bis 1.800 € Eigenbeitrag sowie Zulagen werden als geförderter Topf geführt und in der Auszahlphase vollständig in die modellierte tarifliche Einkommensteuer einbezogen.
  • Beiträge über 1.800 € werden separat als nicht geförderter Topf geführt. Bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit wird vereinfachend die Hälfte des darauf entfallenden Wertzuwachses besteuert, sonst der volle Wertzuwachs.
  • Bis zu 30 % des Kapitals können zum Beginn der Auszahlphase einmalig entnommen werden; die Modellsteuer wird dabei anteilig berücksichtigt.
Methodik, Annahmen und Grenzen des Vergleichs
  • Einzahlungen erfolgen monatlich, Renditen monatlich; Zulagen werden modellhaft am Jahresende gutgeschrieben. Innerhalb jedes Monats wird zuerst die Rendite gutgeschrieben und danach der Monatsbeitrag eingezahlt (nachschüssige Verzinsung); eine vorschüssige Einzahlung hätte über Jahrzehnte einen minimal höheren Endwert ergeben.
  • Die jährliche Sparratenerhöhung gilt jeweils nach einem vollen Beitragsjahr. Der AVD-Anteil endet bei 6.840 € Jahresbeitrag; weitere Budgetsteigerungen werden dem normalen Depot zugeordnet.
  • Die geschätzte Steuererstattung aus der Günstigerprüfung fließt Ihnen im Modell erst im Jahr nach der Einzahlung zu. Über „Was passiert mit der Steuererstattung?“ wählen Sie ihre Verwendung: zusätzliche Einzahlung ins AVD (begrenzt durch die Einzahlungsobergrenze von 6.840 € im Jahr, Rest ins separate Depot), Anlage in einem separaten ETF-Depot oder Verbrauch. Die Wahl wirkt einheitlich auf Endvermögen, Zusatzrente und Depotvergleich.
  • Das separate Erstattungsdepot rechnet mit der ETF-Kostenquote und der Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs. Die jährliche Vorabpauschale wird für dieses vergleichsweise kleine Depot vereinfachend nicht angesetzt; das Ergebnis liegt dadurch geringfügig auf der optimistischen Seite. Die Erstattung des letzten Beitragsjahres fließt erst nach Rentenbeginn zu und bleibt unverzinst.
  • Das Vergleichsdepot erhält keine Steuererstattung, weil für ein normales Depot kein Sonderausgabenabzug besteht. Beide Wege gehen von demselben Betrag aus, den Sie monatlich aus eigener Tasche einzahlen.
  • Beim normalen Depot wird die Vorabpauschale jährlich anhand von 70 % des gewählten Basiszinses, zeitanteilig berücksichtigten Sparraten, Wertentwicklung, 30 % Teilfreistellung und jährlich verfügbarem Sparer-Pauschbetrag angenähert. Ausschüttungen und Kirchensteuer bleiben außen vor.
  • Auf die Vorabpauschale und die Verkaufssteuer des normalen Depots (Haupt- und Erstattungsdepot) wird eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG angewendet: Es zählt jeweils der niedrigere Betrag aus Abgeltungsteuer und einer Besteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei höherem Einkommen ändert das nichts, bei niedrigerem Einkommen schneidet das normale Depot dadurch günstiger ab als bei pauschaler Abgeltungsteuer. Während der Ansparphase (jährliche Vorabpauschale) wird dafür der aus dem aktuellen Bruttoeinkommen abgeleitete Grenzsteuersatz der Erwerbsphase verwendet; der Verkauf des Depots selbst erfolgt annahmegemäß erst bei Rentenbeginn und nutzt deshalb konsistent zur AVD-Auszahlung den aus „Einkommen im Ruhestand" abgeleiteten Grenzsteuersatz im Ruhestand.
  • Die zusätzliche Steuer der AVD-Auszahlung wird als Differenz der tariflichen Einkommensteuer 2026 mit und ohne AVD-Auszahlung berechnet. Das ist keine Prognose zukünftiger Steuertarife.
  • Die Monatsrente basiert auf einem gleichbleibenden realen Auszahlplan bis 85. Sie ist keine Versicherungsrente und keine Garantie.
  • Zur Rechtslage: Grundlage ist das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom 29. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 1. Januar 2027. Ein BMF-Anwendungsschreiben zum Altersvorsorgedepot liegt bislang nicht vor. Einzelne Detailfragen (etwa wie der steuerpflichtige Unterschiedsbetrag des nicht geförderten Teils auf die Raten eines Auszahlplans zu verteilen ist oder wie die Kinderzulage im Zusammenspiel mit der Grundzulage im Einzelfall berechnet wird) sind daher bisher nur anhand des Gesetzeswortlauts auslegbar. Die Finanzverwaltung kann sie künftig abweichend beurteilen; die hier gezeigten Ergebnisse können sich dadurch ändern.
  • Beim nicht geförderten Teil setzt der Rechner keine Teilfreistellung an. Die 15-%-Teilfreistellung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG gilt nach dem Wortlaut für fondsgebundene Versicherungen, nicht für ein Depot. Wird sie später auch fürs Depot anerkannt, fiele die Steuer entsprechend niedriger aus; der Rechner liegt hier also auf der vorsichtigen Seite.
  • Die Umrechnung in heutige Kaufkraft unterstellt eine feste Inflationsannahme von 2 % p. a. (Inflationsziel der EZB) statt eines einstellbaren Reglers. Weicht die tatsächliche Inflation davon ab, ändert sich nur die reale, nicht die nominale Darstellung der Ergebnisse.
  • Alle Werte sind auf volle Euro gerundet. Interne Berechnungen erfolgen ungerundet.
  • Rechtsgrundlagen und Erläuterungen: BMF-FAQ zur Reform, Einkommensteuertarif 2026 und BMF-Basiszins 2026.
Unverbindliche Modellrechnung

Der Rechner unterstellt ein frei konfigurierbares Altersvorsorgedepot und ist keine Aussage dazu, ob oder zu welchen Konditionen justTRADE ein solches Produkt anbieten wird. *Die Anlagewahl ist auf die gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände beschränkt. Berechnet wird unter der Annahme unmittelbarer Förderberechtigung und durchgängiger Beitragszahlung nach den ab 1. Januar 2027 geltenden Regeln. Zulagen werden vereinfacht am Ende jedes Beitragsjahres gutgeschrieben. Kinderzulagen laufen automatisch bis zum 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes, ausgehend vom eingegebenen Geburtsjahr, und werden jeweils nur einem Elternteil zugeordnet. Die Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug wird bei automatisch ermitteltem Grenzsteuersatz exakt über den Einkommensteuertarif 2026 berechnet, bei manuell gesetztem Steuersatz über eine Multiplikation angenähert; auf Vorabpauschale und Verkaufssteuer des normalen Depots wird zusätzlich eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG angewendet (niedrigerer Betrag aus Abgeltungsteuer und persönlichem Grenzsteuersatz). Die Verwendung einer möglichen Steuererstattung ist einstellbar und wirkt einheitlich auf Endvermögen, Zusatzrente und Depotvergleich; in der Voreinstellung wird eine zusätzliche Einzahlung ins Altersvorsorgedepot unterstellt. Die Auszahlungssteuer nutzt den Einkommensteuertarif 2026 und das angegebene sonstige Alterseinkommen; zukünftige Tarife, persönliche Abzüge und weitere Einkünfte können das Ergebnis wesentlich verändern. Geförderte und zusätzliche Beiträge werden modellhaft getrennt. Die gewählte Aufteilung berücksichtigt weder Liquiditätsbedarf noch persönliche Risikotragfähigkeit. Der Auszahlplan läuft bis 85 und unterstellt gleichbleibende reale Monatszahlungen. Der 1-%-Effektivkostendeckel gilt nur für Standarddepot-Verträge und wird hier nicht unterstellt. Einmalige oder fixe Eurokosten sind nicht gesondert enthalten. Der automatisch ermittelte Grenzsteuersatz ist eine vereinfachte Näherung aus Bruttojahreseinkommen, Beschäftigungsart und Einkommensteuertarif 2026 und berücksichtigt nicht alle individuellen Abzüge. Das optionale Ablaufmanagement wird für beide Anlageformen vereinfacht steuerneutral modelliert. Der Basiszins für die Vorabpauschale ist für 2026 amtlich veröffentlicht, für alle Folgejahre eine Annahme. Die Kaufkraft-Umrechnung unterstellt eine feste Inflationsannahme von 2 % p. a. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 29. Mai 2026; ein BMF-Anwendungsschreiben zum Altersvorsorgedepot liegt noch nicht vor, sodass einzelne Detailfragen von der Finanzverwaltung künftig abweichend beurteilt werden können. Renditen sind nicht garantiert; Wertschwankungen und Verluste sind möglich. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: August 2026.

Für wen kann sich das Altersvorsorgedepot lohnen?

Das Altersvorsorgedepot richtet sich an unterschiedliche Anlegergruppen. Besonders interessant kann es für folgende Personen sein:

Altersvorsorgedepot im Vergleich

Das AVD ist kein klassisches Depot mit freier Verfügbarkeit. Es kombiniert Wertpapieranlage mit staatlicher Förderung und Zweckbindung für die Altersvorsorge.

Merkmal Altersvorsorgedepot Klassisches Depot
Staatliche Förderung Ja Nein
Steuerliche Behandlung Besteuerung in der Auszahlungsphase Laufende Besteuerung von Kapitalerträgen
Kapitalmarktanlage Ja Ja
Verfügbarkeit Ab 65 Jahren Jederzeit
Verwendungszweck Altersvorsorge Frei wählbar

Steuern und Auszahlung

Das Altersvorsorgedepot verschiebt die Besteuerung in die Auszahlungsphase. Dafür bleibt das Kapital während der Ansparphase langfristig gebunden.

Ansparphase

Während der Ansparphase kann das Kapital innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerbegünstigt wachsen.

Gewinne sind steuerfreiWährend der Ansparphase fällt keine laufende Besteuerung auf Gewinne im Depot an.
Keine VorabpauschaleBei Fonds und ETFs soll keine Vorabpauschale während der Ansparphase anfallen.
Kein Verbrauch des FreibetragsEin erteilter Freistellungsauftrag wird durch Erträge im Altersvorsorgedepot nicht belastet.

Auszahlungsphase

Die Besteuerung erfolgt später, wenn das Altersvorsorgedepot für die Altersvorsorge ausgezahlt wird.

1
Auszahlung frühestens ab 65Das Kapital ist langfristig gebunden und soll erst im Alter verfügbar werden.
2
Bis zu 30 % EinmalentnahmeEin Teil des Kapitals kann zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig entnommen werden.
3
Besteuerung im AlterLaufende Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Chancen und Risiken

Das Altersvorsorgedepot ist kein risikofreies Produkt. Es kann attraktiv sein, wenn Förderung, Anlagehorizont und persönliche Risikotragfähigkeit zusammenpassen.

Chancen Risiken
Staatliche Zulagen Kapital bis zur Rente gebunden
Langfristiger Vermögensaufbau Wertschwankungen möglich
Steuerstundung in der Ansparphase Besteuerung in der Auszahlungsphase
Wahl zwischen Standarddepot und freiem Depot Konkrete Anbieterprodukte stehen noch aus

Aktueller Stand der Reform

Die Reform wurde 2026 beschlossen. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab 1. Januar 2027 verfügbar werden. Konkrete Angebote der Anbieter werden bis dahin ausgearbeitet.

17. Dez. 2025

Kabinett
verabschiedet
die Reform.

27. März 2026

Der Bundestag
beschließt
die Reform.

8. Mai 2026

Der Bundesrat
stimmt zu.

1. Jan. 2027

Geplanter Start
der Umsetzung.

Über Entwicklungen informiert bleiben.

Das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich 2027. Wir informieren über wichtige Änderungen, neue Rahmenbedingungen und die weitere Umsetzung.

Fragen zum Altersvorsorgedepot

Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.

Die Grundzulage kann bis zu 540 € pro Jahr betragen. Zusätzlich sind Kinderzulagen von bis zu 300 € pro Kind und Jahr vorgesehen.

Das AV-Depot Standard ist stärker vorstrukturiert und soll einfacher zu nutzen sein. Das AV-Depot Active bietet mehr Auswahl, erfordert aber auch mehr Eigenverantwortung.

Das Altersvorsorgedepot ist zweckgebunden. Vorzeitige Verfügungen sind daher nur eingeschränkt möglich.

Bestehende Verträge bleiben grundsätzlich bestehen. Für Wechsel, Überträge oder Bestandsschutz gelten gesonderte Regelungen.