Podcast-Börsentalk #1 – Steuerbescheinigung & Verlustbescheinigung, MiCA und First Republic Bank
Willkommen zur ersten Folge des Börsentalks! Michael und Tim sprechen über verschiedene Themen rund um Börse und Wertpapierhandel und greifen dabei auch aktuelle Entwicklungen an den Märkten auf.
In der Rubrik justTRADE Customer Stories geht es um zwei wichtige Themen: die Verlustbescheinigung und die jährliche Steuerbescheinigung. Das Formular für den Antrag auf eine Verlustbescheinigung findest du hier: Formular Antrag Verlustbescheinigung
Außerdem sprechen wir über die Besteuerung von Kryptowährungen. Mehr Informationen zum Krypto-Steuerreport von Blockpit findest du hier: https://www.justtrade.com/kryptohandel
Du hast eine Frage, die wir in einer der nächsten Folgen beantworten sollen? Dann schicke uns gerne eine E-Mail an podcast(at)justtrade.com.
In den justTRADE Marktnews geht es anschließend um die Einführung der MiCA-Verordnung und die Übernahme der First Republic Bank durch J.P. Morgan.
Tim: Hallo und herzlich willkommen beim Börsentalk der justTRADE – deinem Podcast für mehr Hintergrundwissen zum Thema Börse und Online-Broker. Es begrüßen dich deine Hosts Michael Busshaus und Tim Seifert.
Herzlich willkommen zur ersten Ausgabe vom Börsentalk! Diese erste Folge wollen wir nutzen, um euch einen kleinen Einblick zu geben, was euch in Zukunft hier erwartet.
Ich bin Tim, ich bin Mitarbeiter im Marketing bei justTRADE und mache den Podcast zusammen mit Michael.
Michael: Und ich bin Gründer und Geschäftsführer von justTRADE.
Tim: Genau. Unser Podcast richtet sich an Privatanleger und auch an unsere Kunden, die ihre Geldgeschäfte selber in die Hand nehmen wollen.
Der Podcast wird regelmäßig erscheinen, voraussichtlich im Zwei-Wochen-Rhythmus. Um auch in Zukunft nichts mehr zu verpassen, kannst du den Podcast direkt abonnieren.
Wir haben den Podcast in drei Rubriken unterteilt. Michael, vielleicht magst du einmal kurz erklären, was die drei Rubriken sind und worum es in den drei Rubriken jeweils geht?
Michael: Ja, das mache ich gerne, weil ich glaube, wir haben wirklich spannende Rubriken.
Die erste Rubrik ist justTRADE Customer Stories. Da greifen wir Kunden- und Hörerfragen auf. Zum einen erreichen uns tagtäglich diverse Kundenanfragen. Immer wenn es Themen gibt, die aktuell sind oder vermehrt angefragt werden, werden wir diese hier im Podcast besprechen.
Es können natürlich auch Hörerfragen kommen. Das heißt: Wenn du als Zuhörer eine Frage hast, kannst du uns gerne eine Mail schreiben und die Frage stellen. Die würden wir dann aufgreifen.
In der zweiten Rubrik geht es um justTRADE Market News. Hier sprechen wir über spannende Themen, die den Markt bewegen, und beispielsweise darüber, welche Werte gerade heiß gehandelt werden.
Wichtig dabei ist, dass wir die Perspektive des Privatanlegers einnehmen wollen, um dir die Auswirkungen besser zu erklären. Und ich glaube, da haben wir heute auch ein ganz, ganz spannendes Thema.
Dann gibt es noch die dritte Rubrik: justTRADE Guests. Hier wollen wir regelmäßig – nicht bei jedem Podcast, aber regelmäßig – spannende Gäste aus der Finanzwelt einladen, die dann ihr Wissen und ihre Erfahrung mit euch teilen können.
Tim: Genau. Das sind wirklich drei spannende Rubriken, die wir euch anbieten können.
Noch bevor es losgeht, natürlich noch ein kleiner, kurzer Disclaimer: Die bereitgestellten Inhalte in diesem Podcast dienen lediglich der Information, stellen aber keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind weder als Angebot noch als Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowährungen zu verstehen.
justTRADE Customer Stories: Steuerbescheinigung und Verlustbescheinigung
Starten wir direkt mit der ersten Rubrik, den justTRADE Customer Stories.
Uns erreichen vermehrt Anfragen zum Thema Steuer und Steuerbescheinigung und Verlustbescheinigung.
Die Frage, Michael: Könntest du uns vielleicht kurz einmal erklären, was die Steuerbescheinigung und die Verlustbescheinigung überhaupt sind?
Michael: Klar. In der Tat ist es ja immer, ich sage mal, in der Regel Ende des ersten Quartals beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals, dass alle Banken in Deutschland ihren Kunden die Steuerbescheinigung zur Verfügung stellen. Das ist eine gesetzliche Vorgabe.
Im Rahmen dieser Steuerbescheinigung werden Gewinne und die gezahlten Steuern aus Wertpapiergeschäften bescheinigt.
Die Bereitstellung bei uns erfolgte grob Mitte April. Das heißt, alle Kunden können sich die Steuerbescheinigung als PDF über die Postbox abrufen. Und wie gesagt: Es betrifft eben nur den Wertpapierhandel.
Wenn Kunden auch eine Verlustbescheinigung beantragt haben, ist die Verlustbescheinigung ebenfalls Teil der Steuerbescheinigung.
Tim: Vielleicht direkt anschließend die Frage: Wer sollte überhaupt eine Verlustbescheinigung anfragen beziehungsweise beantragen und wann macht das Sinn?
Michael: Ja, das ist in der Tat so eine Sache. Ich glaube, dass manche Kunden die Verlustbescheinigung beantragen, aber vielleicht gar nicht wissen, ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht.
Vielleicht mal die Fakten:
Wer eine Verlustbescheinigung möchte, der muss diese bis zum 15.12. beantragen. Bei uns haben wir dafür ein Formular im Bereich Service.
Wenn man das bis zum 15.12. beantragt, wird der Verlust für das entsprechende Jahr bescheinigt. Wenn ich beispielsweise meine Verluste für 2023 in der Steuerbescheinigung ausgewiesen bekommen möchte, muss ich bis zum 15.12.2023 die Verlustbescheinigung beantragen. Danach darf aus gesetzlichen Gründen dieser Antrag nicht mehr angenommen werden.
Was muss man dafür beantragen? Das können Kunden machen, die Verluste in den Verlusttöpfen haben. Es gibt den Verlusttopf Aktien und den Verlusttopf Sonstige. Das sind die beiden Verlusttöpfe, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Der Quellensteuerverlust, den es auch noch gibt, wird jedes Jahr vorgetragen. Der wird gar nicht bescheinigt.
Wenn man keine Verlustbescheinigung beantragt – was auch der Standardfall ist –, werden die Verluste einfach ins Folgejahr übertragen.
Angenommen, ich hatte Ende 2022 1.000 Euro Verlust im Aktienverlusttopf. Dann wird dieser einfach ins Folgejahr, also in 2023, übertragen. Ich kann anschließend meine Gewinne weiter gegen diese Verluste verrechnen.
Eine Verlustbescheinigung zu beantragen ist dann sinnvoll, wenn ich verschiedene Banken nutze und bei einer anderen Bank vielleicht Gewinne gemacht und auch Steuern gezahlt habe, während ich bei der anderen Bank Verluste gemacht habe.
Dann kann ich diese Verluste über die Einkommensteuererklärung bankübergreifend verrechnen. Dafür braucht man die Verlustbescheinigung, damit die Verluste entsprechend ausgewiesen werden.
Anschließend kann ich sie im Rahmen der Steuererklärung angeben. Das führt dann dazu, dass die Verlusttöpfe zum Jahreswechsel auf null gesetzt werden, weil die Verluste in der Steuerbescheinigung ausgewiesen sind.
Tim: Das ist wirklich spannend zu wissen, wann es überhaupt Sinn macht, eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Das Formular verlinken wir auch gerne einmal unten in den Shownotes, damit ihr es findet.
Um das ganze Thema Steuer vielleicht noch ein bisschen abzurunden, wäre auch hier noch die Frage interessant: Wie ist es eigentlich mit der Besteuerung von Kryptowährungen?
Michael: Kryptowährungen sind in der Tat nicht Teil der gesetzlichen Steuerbescheinigung. Da geht es ausschließlich um den Wertpapierhandel.
Das liegt daran, dass Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte gelten.
Das hat folgenden Effekt: Wenn man Kryptowährungen über ein Jahr lang hält, sind die Gewinne steuerfrei. Da muss ich gar nichts versteuern.
Nur wenn ich unterjährig, also innerhalb des Jahres, Kryptowährungen kaufe und anschließend wieder mit Gewinn verkaufe, sind diese Gewinne steuerpflichtig.
Das muss ich aber selbst im Rahmen der Steuererklärung deklarieren und angeben.
Gerade für Kunden, die etwas mehr handeln, ist das relativ kompliziert. Deswegen haben wir eine Kooperation mit dem Anbieter Blockpit.
Das heißt, man kann sich bei uns im Web-Trading über die Orderbuch-Funktion einen CSV-Export erstellen.
Wenn ich ins Orderbuch gehe und auf „Export“ klicke, kann ich dort den entsprechenden Blockpit-Export auswählen. Dann wird exakt eine Datei in dem Format erzeugt, das der Anbieter Blockpit benötigt.
Diese Datei kann ich anschließend bei Blockpit hochladen. Dort wird dann die komplette Kalkulation durchgeführt: Welchen Wert habe ich nach einem Jahr verkauft? Welchen Wert habe ich unterjährig verkauft?
Am Ende wird ein Reporting erstellt, das ich nutzen kann, um die Gewinne im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.
Der Vorteil für justTRADE-Kunden ist, dass man 20 Prozent Rabatt bekommt.
Der Bericht kostet eine kleine Gebühr. Das hängt ein bisschen davon ab, wie viele Krypto-Orders man gemacht hat. Aber ich glaube, es ist eine lohnende Sache, weil das eigene Zusammenrechnen nach dem FIFO-Prinzip relativ kompliziert sein kann.
Dabei wird vereinfacht gesagt der zuerst gekaufte Kryptobestand steuerlich auch als zuerst verkauft betrachtet.
Es lohnt sich daher, sich dafür einen entsprechenden Anbieter zu suchen. Wie gesagt, wir haben hier diese Kooperation mit Blockpit.
Auch hierzu werden wir die nötigen Informationen zu Blockpit unten in den Shownotes verlinken.
justTRADE Market News: MiCA
Tim: Das Krypto-Thema ist tatsächlich auch sehr spannend, weil es auch ein großer Bestandteil unserer Market News ist.
Nämlich möchten wir, wenn es schon um Krypto geht, einmal über die Einführung der MiCA-Verordnung in unseren justTRADE Market News sprechen.
MiCA ist die Abkürzung für Markets in Crypto-Assets Regulation. Die Verordnung wurde mit überwältigender Mehrheit von 517 zu 38 Stimmen vom Europäischen Parlament am 20. April verabschiedet.
Da wäre es tatsächlich ganz interessant: Was ist MiCA eigentlich genau? Was sind die wichtigsten Regelungen und welche Auswirkungen hat das natürlich auch auf Privatanleger bei Online-Brokern wie beispielsweise justTRADE?
Michael: Genau. Da muss man vielleicht mal vorweg sagen: Das ist schon ein Meilenstein. Ich glaube, Europa ist das einzige Gebiet, das jetzt eine einheitliche Kryptoregelung hat. Das ist schon wirklich etwas Besonderes.
Zweieinhalb Jahre haben die im Parlament gestritten und gefeilt. Letztendlich ist daraus diese MiCA-Verordnung entstanden.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Punkte, die dort geregelt werden.
Zum einen geht es um die Taxonomie, also darum, welche Werte beziehungsweise Krypto-Assets überhaupt von der Verordnung erfasst werden.
Dazu gehören zum einen klassisch die Crypto-Assets, dann Utility Token, also Token, die den digitalen Zugang zu Waren oder Dienstleistungen ermöglichen.
Dann gibt es die sogenannten Asset-Referenced Tokens. Dabei geht es um Token, die einen Bezug zu mehreren Kryptowährungen oder Vermögenswerten haben.
Daneben gibt es die sogenannten E-Money Token. Dabei geht es im Wesentlichen um Stablecoins.
Das ist zunächst einmal ein wichtiger Punkt: Es wird klassifiziert, was es eigentlich gibt und was geregelt werden soll.
Dann gibt es eine Stablecoin-Regulierung. Diese Token unterliegen zukünftig engeren Auszahlungs- und Einlagenbestimmungen.
Außerdem gibt es eine Regulierung für Krypto-Asset-Dienstleister. Das heißt beispielsweise, dass Krypto-Asset-Dienstleister zukünftig Informationen über Sender und Empfänger erheben müssen. Also: Wer hat welche Kryptowährungen bekommen, empfangen oder versendet?
Ich glaube, für die Kunden ist das Thema Verbraucherschutz eigentlich mit am wichtigsten.
Das heißt: Jeder Emittent von Krypto-Assets muss zukünftig ein Whitepaper veröffentlichen, in dem alle notwendigen Informationen über das Projekt beziehungsweise den Token veröffentlicht sind.
Ich sage mal: Das ist wie ein kleines Basisinformationsblatt, wie man es von Wertpapieren schon kennt. Da kann man als Kunde nachlesen: Worum geht es eigentlich bei diesem Krypto-Token?
Das sind wirklich schon viele wichtige Dinge, die MiCA regelt. Und es ist auch wirklich spannend, dass die Regulierung vor allem in der EU so einen Anklang gefunden hat.
Tim: Gibt es dann aber auch Aspekte, die MiCA noch nicht regelt?
Michael: Ja, die gibt es. Deswegen wird auch, soweit man hört, schon an einer MiCA 2.0 gearbeitet.
Die MiCA 1.0 regelt beispielsweise NFTs noch nicht beziehungsweise die Berücksichtigung ist nicht ganz klar.
Auch beim Thema DeFi, also den vollständig dezentralen Protokollen, gibt es derzeit keine umfassende Berücksichtigung.
Und das Thema tokenisierte Wertpapiere fällt ebenfalls nicht unter MiCA.
Ich glaube, das liegt auch daran, dass es in Deutschland das eWpG, also das elektronische Wertpapiergesetz, gibt. Dort sind die entsprechenden Regelungen für elektronische beziehungsweise tokenisierte Wertpapiere enthalten.
Insofern sind diese zunächst ausgenommen. Ob das zukünftig europaweit einheitlich geregelt wird, wird man sehen.
Aber das ist eben genau die Frage: Das ist jetzt der erste Wurf. Den kann man natürlich immer noch optimieren und verbessern. Da wird man einfach sehen, wie es weitergeht.
Tim: Stichwort „Wie geht es weiter?“ Die Verordnung wurde jetzt am 20. April verabschiedet. Was sind denn nun wirklich die nächsten Schritte bezüglich der MiCA-Verordnung?
Michael: Die Veröffentlichung der MiCA-Verordnung war für den 27. Juni dieses Jahres geplant.
Dann muss man sagen: In der Regel vergehen etwa 12 bis 18 Monate, bis die Regelungen in Kraft treten.
Ich glaube, für Europa ist das ein wahnsinniger Schritt, weil es tatsächlich eine einheitliche Regelung in allen europäischen Ländern gibt.
Bisher wurde das in jedem Land einzeln geregelt. Das heißt, nach spätestens 12 bis 18 Monaten gibt es eine einheitliche Regelung in ganz Europa.
Und das ist schon ein echt großer Wurf.
justTRADE Market News: Übernahme der First Republic Bank durch JPMorgan
Tim: Dann schließen wir das Thema Krypto einmal ab und gehen über zum zweiten spannenden Marktthema, nämlich der Übernahme der First Republic Bank durch JPMorgan.
Da ist natürlich spannend zu sehen gewesen, dass die First Republic Bank teilweise einen Kursverlust von 75 Prozent hatte.
Der Kurs ist also massiv in den Keller gestürzt. Könntest du unseren Zuhörern vielleicht kurz erklären, was dort überhaupt passiert ist?
Michael: Ja, das war in der Tat ein Thema, bei dem wieder eine Bankenkrise beziehungsweise eine kleine Bankenkrise bei einer Regionalbank in Amerika aufgekommen ist.
In Amerika sind die Leitzinsen stärker gestiegen als in Europa. Das hat die First Republic Bank überrascht.
In kürzester Zeit sind über 100 Milliarden Dollar an Kundengeldern aus der Bank abgezogen worden.
Dadurch entstand das Problem, dass die Bank die Kundengelder in längerfristige Anleihen angelegt hatte. Aus diesen Anlagen kommt man natürlich nicht unbedingt schnell heraus.
Dadurch stellte sich die Frage: Was passiert da eigentlich?
Am Ende geht es um das Thema Vertrauen. Und das stand auf dem Spiel, weil nicht klar war, ob alle Kunden an ihr Geld kommen.
Jetzt muss man wissen, dass es in den USA den Einlagensicherungsfonds FDIC gibt. Kundengelder sind in Amerika bis zu 250.000 US-Dollar abgesichert.
Bei der First Republic Bank lagen bei manchen Kunden allerdings deutlich höhere Beträge.
Die FDIC hat sich deshalb bemüht, das Thema zu regeln. Zunächst ging es darum, die Märkte zu stabilisieren. Die FDIC ist als Treuhänder eingestiegen, bis eine Lösung gefunden wurde.
Diese Lösung bestand letztendlich darin, dass JPMorgan die First Republic Bank übernommen hat.
Tim: Während dieser ganzen Zeit sind die Aktien, wie du schon gesagt hast, extrem gefallen.
Das ist natürlich nicht schön, wenn Aktien und Wertpapiere ganz schnell fallen.
Es kann natürlich auch dazu kommen – und das ist in diesem Fall auch passiert –, dass der Handel mit einem Wertpapier ausgesetzt wird.
Warum kann der Handel mit einem Wertpapier überhaupt ausgesetzt werden? Und vor allem: Was bedeutet das für Privatanleger, die einen solchen Wert in ihrem Depot haben?
Michael: Grundsätzlich ist es ja so, dass eine Börse über das Listing beziehungsweise Delisting entscheidet, insbesondere bei Auslandswerten.
Es gibt Börsenregularien, nach denen Werte ausgesetzt werden können.
In diesem Fall ist es natürlich so: Wenn eine Aktie am Heimatmarkt ausgesetzt wird, kann sie logischerweise auch in Deutschland nicht mehr gehandelt werden.
Das heißt, es gab eine kurzfristige Aussetzung an allen inländischen Börsen, weil es keine Heimatbörse mehr als Referenzmarkt gab.
Der Handel fand aber relativ schnell wieder an der NASDAQ beziehungsweise OTC statt.
Dann ist es je nach Börse so, dass diese entscheiden, ob sie das Papier in Deutschland wieder listen oder nicht.
Bei uns ist der Handel jetzt wieder möglich.
Und das ist, glaube ich, einer der Vorteile, den man wirklich noch einmal herausstellen kann: Wir haben nicht nur eine Börse angeboten, sondern gleich drei Börsen angesprochen – Lang & Schwarz Exchange, Quotrix und Tradegate Exchange.
Die Lang & Schwarz Exchange hat die First Republic Bank jetzt schon wieder gelistet. Das heißt, Kunden können den Wert jetzt auch wieder handeln.
Während der Aussetzung war eben kein Handel möglich.
Tim: Was natürlich jetzt auch nicht heißt, dass sofort ein Verlust entstanden ist. Es bedeutet zunächst einmal nur, dass man eine Aktie nicht mehr verkaufen kann.
Da der Handel aber an der NASDAQ beziehungsweise OTC weiterhin möglich war, hätte man natürlich auch dort den Wert verkaufen können.
Aber in der Tat ist es so: In dieser kurzfristigen Phase der Unsicherheit muss man einfach erst einmal abwarten. Da darf man auch nicht in Panik verfallen.
Inzwischen wird die Bank beziehungsweise die Aktie wieder gehandelt. Der Kursverlust ist natürlich noch da, aber man kann die Aktie bei uns jetzt wieder kaufen und verkaufen.
Verabschiedung
Super, vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Das war es tatsächlich schon mit unserer ersten Ausgabe.
Wir freuen uns schon auf die nächste Ausgabe, denn in der nächsten Folge haben wir auch schon einen spannenden Gast, mit dem wir über weitere interessante Themen diskutieren können.
Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du uns sehr gerne eine Mail schreiben. Darüber würden wir uns sehr freuen.
Tim: Michael, mir hat es viel Spaß gemacht.
Michael: Mir auch. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal!
Tim: Das war's schon wieder. Wir freuen uns, wenn du den Podcast abonnierst und eine positive Bewertung auf deiner Podcast-Plattform hinterlässt.
Vielen Dank fürs Zuhören und bis zur nächsten Folge beim Börsentalk!
justTRADE. So einfach geht Investieren.

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen und allgemeinen Kapitalmarktrisiken. Der Wert einer Anlage kann steigen oder fallen; Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals sind möglich.