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Börsentalk #42 - Steuer-1x1 mit Sergio do Adro von CPB

In unserer neuesten Folge begrüßen wir Sergio do Adro, einen Steuer-Experten von CPB, der uns durch die Untiefen der Anleger Besteuerung navigiert. Von den Grundlagen bis zu raffinierten Optimierungsstrategien – diese Episode ist vollgepackt mit wertvollem Wissen für jeden Investor.

Erfahre alles über:

  • Die Geheimnisse der Kapitalertragsteuer und wer sie zahlen muss
  • Clevere Nutzung des Sparerpauschbetrags
  • Internationale Aspekte der Kapitalertragsbesteuerung
  • Praxisnahe Tipps zur Steueroptimierung
  • Zukunftstrends, die deine Anlagestrategie beeinflussen könnten

Egal ob Neuling oder erfahrener Anleger – Sergio do Adro hat für jeden wertvolle Tipps parat.
 

Wenn du möchtest, dass deine Frage in einer der nächsten Folgen beantwortet wird, schicke uns eine E-Mail an: podcast(at)justtrade.com

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Zu Gast: Steuerexperte Sergio von CPB

Julius: Ja, Podcast 42 unseres Börsentalks. Hallo Julius, hallo Michael!

Michael: Ja, heute haben wir ja eine besondere Folge mal wieder, weil wir haben zum einen einen Gast. Wir haben auch ein, ich glaube, für unsere Hörer und Kunden total spannendes Thema. Und zwar geht es rund um das Thema Steuern.

Wenn man sich, sag ich mal, so im Wertpapiergeschäft bewegt, so wie wir das tun, dann ist das ja ein großer Teil der ganzen Abwicklung. Da sind ja auch Steuern mit dabei. Und dafür braucht man Profis, ne? Denn ehrlicherweise glaube ich, es gibt wenig Firmen, die die deutsche Abgeltungsteuer selber berechnen.

Und ich bin total froh, dass wir da einen Profi haben, der das für uns macht. Und ich sage immer: Bis heute gab's keine Abrechnung, die irgendwie falsch war.

Und deswegen haben wir uns mal unseren Ansprechpartner von unserer Firma eingeladen, die wir da für diese Steuer nutzen. Das ist der Sergio von CPB.

Sergio: Hallo Michael, hallo Julius, grüßt euch!

Michael: Ja, also ihr seid ja sozusagen die Steuerexperten für jede Order, für jede Dividendengutschrift, also für alles das, was bei uns irgendwie von den Kunden gemacht wird oder wenn wir Kapitalmaßnahmen umsetzen. Das wandert ja alles zu euch.

Vielleicht kannst du dich einfach mal ganz kurz vorstellen und vielleicht auch CPB, dass einfach mal die Hörer wissen: Wer seid ihr, was macht ihr? Damit wir dann mal so ein kleines Bild kriegen und danach steigen wir mal ein in die konkreten Fragen.

Sergio: Sehr gerne, ja. Vielen Dank. Also mein Name ist Sergio. Ich verantworte hier bei der CPB den Kundenbereich und kümmere mich eben um die Kundenbelange, Kundenanfragen, die je nach Kunde mal mehr, mal weniger bei uns auch im Posteingang landen.

Was macht die CPB? Die CPB Germany, wir sind, sag ich mal, ursprünglich kommen wir aus der Ecke der Wertpapierabwicklung. Seinerzeit haben wir uns dann aber spezialisiert auf das Thema der Abgeltungsteuer und haben mit unserer Steuerlösung SECTRAS eben eine Lösung, die alle Anforderungen aus dem Bereich der Abgeltungsteuer abdeckt.

Das beginnt eben ganz vorne mit dem Prozess des Kunden-Onboardings und der KISTAM-Abfrage bis hinten raus zum Steuerreporting für Kunden, aber auch eben das Steuerreporting für die meldenden Behörden.

Letztendlich bieten wir das an komplett, sei es on-premise oder in-house, je nachdem, wie unsere Kunden beziehungsweise die CPB Interesse an der Lösung haben.

Ich selbst bin schon seit mittlerweile 24 Jahren in der Branche tätig, seit 16 Jahren aber hier bei der CPB. Und kein Tag gleicht dem anderen. Jeden Tag gibt's etwas Neues im Rahmen der Steuer.

Michael: So ist das. Ja, das ist ja eine Wahnsinnserfahrung.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Michael: Dann schauen wir doch schon mal auf die Grundlagen der Steuer. Kannst du uns vielleicht kurz erklären, was denn die Kapitalertragsteuer genau ist und wer genau die wann zahlen muss?

Sergio: Na klar, natürlich. Also prinzipiell ist die Kapitalertragsteuer eben eine Steuer auf Erträge aus Kapitalvermögen.

Was fällt da drunter? Da fallen drunter Wertpapiererträge, aber auch Zinserträge auf Cash. Das sind dann eben auch Dividenden oder eben auch Fondsausschüttungen und Ähnliches.

Dazu kommen auch noch die Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Das heißt also, wenn man ein Wertpapier im Depot hat und verkauft es mit einem entsprechenden Gewinn, wird die Steuer darauf gerechnet.

Die Höhe der Kapitalertragsteuer in Deutschland ist eben 25 %. Auf die 25 % kommen noch mal 5,5 % Solidaritätszuschlag mit dazu.

Das heißt, um es einfacher auszudrücken: Wir rechnen eigentlich immer mit 26,375 %. Und das beinhaltet dann eben die Kapitalertragsteuer plus den Solidaritätszuschlag.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Michael: Und wie ist das jetzt, wenn jetzt ein Steuerzahler in der Kirche ist? Also ich glaube, die meisten unserer Kunden sind inzwischen gar nicht mehr in der Kirche, aber es gibt ja doch noch Menschen. Da fällt ja auch noch die Kirchensteuer an. Wie schaut's denn da aus?

Sergio: So ist es. Und das ist natürlich abhängig vom Bundesland. Es gibt Bundesländer, die haben 8 %, es gibt Bundesländer, die haben 9 % Kirchensteuersatz.

Und je nachdem, ob man eben in einer der Konfessionen ist, die abzugsberechtigt sind, bezahlt man dann eben direkt bei der Abführung der Kapitalertragsteuer auch den Kirchensteuerbetrag.

Das Ganze passiert auch direkt bei uns in der Lösung beziehungsweise eben bei der Bank, dass die Kirchensteuer in der monatlichen KISTAM-Anmeldung direkt an die Finanzämter auch abgeführt wird.

Michael: Und diese 8 oder 9 % legt die Kirche fest oder legt – also hat das Bundesland die festgelegt?

Sergio: Eine gute Frage. Letztendlich ist es auf regulatorischer Ebene vorgegeben. Ich glaube, das kommt letztendlich aus dem Bundesland, wenn ich ehrlich bin.

Michael: Okay. Ja, hat mich interessiert, weil ich das irgendwie in der Tat interessant finde, dass es Leute gibt, die eben acht zahlen, die anderen zahlen neun. Spannend.

Der Sparer-Pauschbetrag

Michael: Jetzt ist es ja so, dass der deutsche Steuerzahler ja so einen kleinen Freibetrag hat. Das ist, zugegebenermaßen, wenn man ins Ausland schaut, sehr, sehr, sehr wenig. Es war früher noch weniger. Also früher waren es ja mal 801 Euro pro Person.

Jetzt ist es, glaube ich, 2024 oder 2023 auf 1.000 Euro angehoben worden. Das ist ja der sogenannte Sparer-Pauschbetrag.

Vielleicht kannst du mal ganz kurz erläutern, wie das funktioniert mit diesem Sparer-Pauschbetrag und wie Anleger sozusagen das eigentlich optimal nutzen können?

Sergio: Also der Sparer-Pauschbetrag ist, wie du schon sagtest, ein Freibetrag, der jeder natürlichen Person jährlich zur Verfügung steht.

Bei Einzelpersonen sind es jetzt eben 1.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000 Euro in der gemeinsamen Veranlagung.

Das heißt, dass eben Kapitalerträge bis zu dieser Höhe entsprechend steuerfrei bleiben können.

Wichtig ist also: Grundlage dafür, dass man diesen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nimmt, ist eben das Einreichen eines Freistellungsauftrags bei der jeweiligen Bank.

Und das ist genau der Punkt: Jeder sollte eigentlich mal schauen, bei welcher Bank er wie viel Geld angelegt hat, und den Sparer-Pauschbetrag entsprechend sinnvoll in der richtigen Höhe auf die Banken verteilen.

Es macht wenig Sinn, das alles auf eine Bank zu schieben, wenn man eben bei verschiedenen Banken Anlagestrategien, Gelder angelegt hat oder Depots hat. Das um sinnvoll auszunutzen, eben sinnvoll verteilen in der richtigen Höhe.

Und das ist eben immer gültig für das gesamte Jahr.

Michael: Das heißt, mit dem Jahreswechsel zum 1. Januar ist es dann eben so, dass man wieder bei 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro beginnt?

Sergio: Genau.

Michael: Das heißt, der Betrag gilt quasi fürs Jahr. Mal angenommen, ich habe jetzt bei justTRADE 1.000 Euro eingestellt, aber ich habe irgendwie nur 800 Euro Erträge bekommen. Dann sind die 200 Euro weg oder werden die ins Folgejahr übertragen?

Sergio: Nein, die entfallen dann komplett. Diese 200 Euro verfallen, weil man im Folgejahr eben wieder ganz bei den Beträgen 1.000 und 2.000 Euro anfängt.

Also es lohnt sich halt wirklich, genau zu schauen und im Zweifel aufzusplitten, weil diese 200 Euro, wenn die verfallen, sind die halt weg. Und wenn ich woanders vielleicht 200 Euro zu wenig habe, dann müsste ich das aufteilen.

Michael: Ganz genau.

Sergio: Und wichtig ist auch noch die Information, dass man einen Sparer-Pauschbetrag nicht immer zum Jahresanfang einreichen muss. Man hat eben Zeit bis zum 29. Dezember, diesen Sparer-Pauschbetrag jetzt noch einzureichen.

Dann werden alle Transaktionen, die innerhalb des aktuellen Jahres verarbeitet wurden und eben auch gegebenenfalls steuerpflichtig waren, rekalkuliert.

Und in dieser Rekalkulation wird der Sparer-Pauschbetrag dann aufgebraucht. Am Ende gibt es dann eine Steuergutschrift für den Kunden. Das nennt man übrigens die Optimierung.

Michael: Ja, perfekt.

Unterschiede bei Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen

Michael: Und wenn man sich dann sozusagen die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen anschaut: Gibt's da irgendwie Unterschiede?

Sergio: Ja, die gibt es definitiv. Machen wir erst mal ein bisschen so Klassifizierung.

Erst mal die Wertpapiererträge. Das heißt, wir haben im Bereich der Erträge die Zinsen, die Dividenden, die Fondserträge. Das ist erst mal per se alles ganz klassisch: 26,375 % Kapitalertragsteuersatz plus der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Mit der Spezialität, dass man eben bei beispielsweise inländischen Dividenden ein Kapitalertragsteuerverfahren in Deutschland angewendet wird, wo bereits an der Quelle, also an ausschüttender Stelle beziehungsweise an der Aktiengesellschaft bei den Dividenden, schon der Abzug stattfindet und der Einbehalt und das Abführen direkt an die Finanzbehörden passiert.

Das ist eben die Spezialität bei den inländischen Dividendenzahlungen.

Und dann hat man natürlich auch noch die ausländischen Erträge, die gegebenenfalls mit Quellensteuer versehen sind, die in den jeweiligen Ländern abgeführt werden.

Soweit zu den Erträgen. Dann haben wir auf der anderen Seite eben auch noch die Thematik der Kursgewinne.

Dort ist es abhängig, welche Position man wann und zu welchem Kurs gekauft hat. Das heißt, wir wenden hier die FIFO-Methode an, um festzustellen: Hat der Kunde einen Gewinn oder einen Verlust letztendlich aus der Verkaufstransaktion generiert?

Und in Abhängigkeit dieses Gewinns wird dann mit 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli plus Kirchensteuer die entsprechenden Steuerbeträge für den Kunden errechnet.

Unter Berücksichtigung von Verlustverrechnungstöpfen, unter Berücksichtigung auch des Sparer-Pauschbetrages oder gegebenenfalls sogar Nichtveranlagungsbescheinigungen des Kunden.

Das heißt also, die individuelle Steuersituation des Kunden wird dort reflektiert und innerhalb der Transaktion mit berücksichtigt.

Michael: Das ist spannend, ne? Also für jeden Kunden quasi gibt's ja Besonderheiten.

Sergio: Genau. Manche Kunden reichen eine NV-Bescheinigung ein, manche einen Freistellungsauftrag, manche gar nichts.

Quellensteuer bei ausländischen Erträgen

Michael: Und dann hast du eben auch schon diesen einen Punkt angesprochen, diese Quellensteuer. Das ist eben ja, glaube ich, so ein Thema gerade bei ausländischen Erträgen, dass es halt Quellensteuer gibt.

Ich glaube, der deutsche Staat verlangt auch Quellensteuer für im Ausland Kunden. Also ich glaube, da macht jeder Staat so ein bisschen, versucht da, was mitzuverdienen.

Vielleicht die Besonderheit bei uns für die US-Erträge: Da gibt's ja sozusagen – also der Vorteil ist, die Sutor Bank hat den sogenannten QI-Status. Und wenn man den eben hat, dann sind quasi alle Kunden dokumentiert.

Das muss man auch, man muss die Kunden dokumentieren. Wenn die aber alle dokumentiert sind, dann gilt ja automatisch der reduzierte Quellensteuersatz von 15 %. Sonst wären das ja irgendwie 30 %, ne?

Und da ist doch dann die Besonderheit, dass diese 15 % auch angerechnet werden, ne?

Sergio: So ist es. Also letztendlich erst mal auf das ursprüngliche Thema zurück mit den einzelnen Kunden und den jeweils individuellen Situationen: Keine Transaktion ist gleich der anderen.

Es ist wirklich so, dass jeder Kunde eine andere Situation, eine andere Konstellation hat. Als Ehepaar, als Einzelperson, in Partnerschaften und ähnlichen Konstellationen, die es dort gibt. Treuhänder-Treugeber-Beziehung – es gibt so viele Variationen, die dort steuerlich vor allem eine Rolle spielen, die dann eben auch eine Auswirkung haben auf die Besteuerung der jeweiligen Transaktionen.

Zu den Quellensteuern: Absolut, du hast es richtig gebracht. Das klassische Beispiel ist hier immer die US-Quellensteuer.

Generell: Was ist ausländische Quellensteuer?

Ausländische Quellensteuer ist ja erst mal eine Steuer, die für Einkünfte erhoben wird, die eben im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes erzielt werden.

Das sind dann eben Einkünfte aus Kapitalanlagen, Dividenden, Zinsen und Ähnlichem – klassisch, wie wir es auch hier in Deutschland haben mit der Kapitalertragsteuer.

Nur dass eben der jeweilige Staat direkt, bevor eine Ausschüttung an den jeweiligen Investor gezahlt wird, direkt schon den Steuereinbehalt hat.

Und die Situation eben mit der USA: Die haben normalerweise pauschal die 30 % Quellensteuer. Und je nachdem – du hast erwähnt, ihr habt ja mit der Sutor Bank dort einen Partner, der in der Lage ist, diesen Satz zu reduzieren auf 15 %. Das kommt natürlich dem Investor zugute.

Was machen wir auf der Steuerseite? Wir berücksichtigen diese Information, wir berücksichtigen diesen Status und verwenden diese Information direkt bei der Besteuerung der jeweiligen Erträge.

Das heißt also: Anstatt 30 % rechnen wir mit den 15 % und rechnen diese wiederum an die in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer an.

Michael: Das heißt, unterm Strich hat der Kunde im Endeffekt mehr Geld.

Sergio: Ja.

Steueroptimierung und Verlustverrechnungstöpfe

Michael: Okay, das ist ja wirklich eine riesig komplexe Angelegenheit.

Dann schauen wir doch noch mal auf die Thematik der Steueroptimierung. Wir kriegen immer mal Anfragen von Kunden: Wie schaut das aus? Ich habe jetzt hier Gewinne und da Verluste. Wird das verrechnet? Kann das verrechnet werden? Dann habe ich vielleicht noch irgendwo komische Steuerrückerstattungen bekommen.

Und ich glaube, dahinter steckt ja immer die Steueroptimierung. Vielleicht kannst du uns auch da noch mal erklären: Was ist das und wozu brauchen wir die Steueroptimierung?

Sergio: Die Steueroptimierung ist für mich eines der spannendsten Themen tatsächlich im deutschen Steuerrecht, weil dem Endkunden, also dem jeweiligen Individuum, der einzelnen Person, eben dort eine Möglichkeit gegeben wird, generierte Verluste gegen Erträge zu rechnen.

Das einfachste Beispiel ist erst mal der Sparer-Pauschbetrag. Wenn der Kunde eben, sag ich mal, unterjährig oder erst zum Jahresende einen Sparer-Pauschbetrag einreicht – ich habe es vorhin bereits erwähnt –, dann wird dieser Sparer-Pauschbetrag natürlich gegen seine Gewinne beziehungsweise gegen seine gezahlten Steuern verrechnet.

Ja, das ist die Optimierung. Die nimmt eben diesen FSA, diesen Sparer-Pauschbetrag, und rechnet so lange die Transaktionen noch mal nach, auf die Steuern angefallen sind, bis der Sparer-Pauschbetrag auf null gegangen ist.

Jetzt hat der Kunde aber neben dem Sparer-Pauschbetrag auch noch andere Möglichkeiten, und zwar die Verlustverrechnungstöpfe.

Es gibt eben dort den Verlustverrechnungstopf Aktien für Aktiengeschäfte, den für Sonstiges, was generell für alle Transaktionsarten im Prinzip herangezogen werden kann, und es gibt noch einen Verlustverrechnungstopf für Quellensteuer.

Und wann immer der Kunde eine Transaktion abrechnet und er hat einen Bestand in einem dieser Verlustverrechnungstöpfe, kann er bei der jeweiligen entsprechenden Transaktion eben aus den jeweiligen Töpfen diese so lange ausschöpfen und seine steuerliche Belastung reduzieren, bis der Topf auf null gegangen ist und er eben auf den verbleibenden Rest nur noch eine Steuerbelastung erhält.

Und das zieht sich immer durchs komplette Jahr. Letztendlich wird auf jeder Transaktion der Steuertopf aufgebaut und in einer Folgetransaktion wiederum der Steuertopf abgebaut.

Am Jahresende findet dann die Komplettoptimierung statt, die alles, was an Töpfen und FSA vorhanden ist, noch mal rekalkuliert und, sag ich mal, ausbalanciert.

Michael: Die Steuersituation des Kunden?

Sergio: Genau. Weil es natürlich wichtiger ist, einen Sparer-Pauschbetrag auszuschöpfen, den er ja zum 1. des Folgejahres dann wieder frisch aufgefüllt bekommt, als erst mal primär Töpfe zu verbrauchen.

Denn die Töpfe darf er ins Folgejahr mitnehmen, wenn er sie nicht bescheinigen lässt in der Steuerbescheinigung.

Verlustbescheinigung: Wann ist sie sinnvoll?

Michael: Und jetzt ist es ja so: Mit diesen Steuertöpfen, die kann ich ja ins Folgejahr vortragen. Dann gibt's ja noch die Möglichkeit mit der Verlustbescheinigung. Dann werden die auf null gestellt.

Wie würdest du da sagen, wofür brauche ich die denn konkret? Weil das wird auch aktuell gerade wieder sehr stark thematisiert bei den Kunden. Wann macht das denn Sinn?

Sergio: Früher gab's mal wirklich eine Verlustbescheinigung. Das war ein eigenes Stück Papier, was dort produziert wurde.

Heute werden diese Topfbestände ja auf der Jahressteuerbescheinigung mit ausgewiesen. Wenn also der Kunde bei euch danach fragt, diese Topfbestände entsprechend ausgewiesen zu bekommen, dann kann er die über seine Einkommensteuererklärung eben gegen Steuern, die er gezahlt hat bei anderen Banken, gegenrechnen.

Michael: Ja, das heißt, wenn er bei euch den Topf nicht ausgeschöpft hat, kann er diese Verlustverrechnungstöpfe mitnehmen und dann eben gegen andere Banken beziehungsweise gegen andere gezahlte Steuern bei anderen Anlageinstituten gegenrechnen?

Sergio: Ganz genau so ist es.

Michael: Okay.

Sergio: Und das ist eben der große Vorteil. Wenn man sie sich bescheinigen lässt, plant man langfristig tatsächlich auch Gewinne zu realisieren im Folgejahr, macht's dann natürlich eben auch Sinn, die Töpfe einfach mit ins neue Jahr rüberzunehmen.

Die verlieren keine Gültigkeit und können dann eben bereits im nächsten Jahr schon wieder Anwendung finden für zu zahlende Steuer.

Monatliche und jährliche Steueroptimierung

Michael: Jetzt gibt's ja monatlich die Steueroptimierung, sodass dann unsere Kunden im Zweifel dann im Folgemonat am Anfang des Monats die Steuerrückerstattung bekommen.

Aber dann gibt's ja noch die Jahresendoptimierung, die ja im Prinzip eigentlich das Gleiche macht wie die monatliche Optimierung. Nur, ich glaube, wir hatten mal das Thema, dass zum Beispiel bei Freistellungsaufträgen dann bei der Jahresendoptimierung noch eine Besonderheit vorliegt.

Sergio: Das ist nicht so genau das Thema. Solange ich einen Sparer-Pauschbetrag habe, versuche ich den immer als Allererstes zu verbrauchen, weil die Töpfe kann ich ja weiterverwenden.

Der Sparer-Pauschbetrag verfällt zum Jahresende. Das heißt also ganz klar: Der gilt als Allererstes aufzubrauchen.

Ist der Sparer-Pauschbetrag bereits innerhalb des Jahres verbraucht und hat der Kunde dann eben im Laufe des laufenden Jahres und seiner laufenden Transaktionen immer wieder nur die Verlustverrechnungstöpfe aufgebraucht, so gibt es dann eben in der Jahresendoptimierung die gesammelte Rekalkulation über alles, über Sparer-Pauschbetrag, über die Töpfe hinweg.

Und in der vorgegebenen Reihenfolge, eben mit dem Erstverbrauch des FSAs, wird dann seine steuerliche Position und seine Töpfe optimiert.

Das heißt, das, was dann übrig bleibt, ist dann in den Töpfen und das kann er dann mitnehmen ins nächste Jahr.

Michael: Heißt auch also, deswegen ist es auch sinnvoll, sich zu überlegen: Wir haben jetzt kommuniziert, dass wir bis zum 27. die Änderung von Freistellungsaufträgen annehmen. Und das ist ja total relevant, wenn ich den dann noch einreiche.

Weil der wird, wie du gesagt hast, von der Reihenfolge her als Erstes verbraucht. Das heißt, im Zweifel optimiere ich mir damit auch noch mal meine Töpfe, die dann ins Folgejahr gehen.

Sergio: Definitiv, ja. Also das sollte man jedem Anleger auch nahelegen: Überprüft die Situation der eingereichten Sparer-Pauschbeträge über alle Anlagen hinweg, optimiert das Ganze, um das bestmöglich auszuschöpfen.

Weil am Ende ist der zum Jahresende dann eben weg. Die Töpfe bleiben erhalten.

Steuerbescheinigung und Steuererklärung

Michael: Und jetzt ist es ja so: Ihr seid ja auch die Profis, die die Steuerbescheinigung erstellen. Die wird ja immer so, ich sag mal, im ersten Quartal, in der Regel so im April, stellen wir die ja immer unseren Kunden. Wir versuchen das ja immer so schnell wie möglich.

Aber man muss halt ja alle Steuertatbestände noch berücksichtigen, die so anfallen können.

Eigentlich, ich sag mal, im Standardfall muss der Kunde doch in seiner Steuererklärung gar nichts mehr angeben, ne? Weil am Ende ist das ja bezahlt, abgeführt und dokumentiert. Oder siehst du da noch, ich sag mal, Gestaltungsspielraum, was Kunden im Rahmen ihrer Steuererklärung machen können?

Sergio: Also wenn der Kunde seine Sparer-Pauschbeträge ordentlich verteilt hat auf seine Institute, in denen er eben Geldanlagen hat, ist es im Normalfall tatsächlich damit erledigt. Abgegolten, abgeführt.

Notwendig wird's dann tatsächlich erst, wenn er versäumt hat, das ordentlich zu machen und dann über seine Steuererklärung eben diesen Ausgleich erreichen muss.

Oder er hat, wie gesagt, eine Verlustbescheinigung bestellt und dann will er ja konkret auch zwischen Instituten verrechnen.

Michael: Genau. So ist es.

Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen

Michael: Okay. Und kommen wir vielleicht noch mal zu – das ist auch immer eine häufige Frage – den Aufbewahrungsfristen.

Hast du eine Idee, wie lange eigentlich Kunden so Unterlagen aufbewahren müssen und wie lange kann ich denn eigentlich die Erträge sozusagen angeben?

Sergio: Also die Erträge sind immer jahresbezogen. Das heißt, ich kann jetzt nicht hergehen und, nachdem die Steuererklärung für, keine Ahnung, 2021 abgeschlossen ist, da noch mal retrograd irgendwelche Unterlagen einreichen.

Das heißt also, die Steuerbescheinigung, die erstellt wird, ist immer gültig für das jeweilige Jahr und spiegelt eben die steuerliche Situation des Kunden wider.

Was muss ich an Unterlagen aufbewahren? Wichtig sind natürlich solche Steuerbescheinigungen, dass man die per se immer aufhebt. Sie werden auch vom Finanzamt dann eingefordert.

Aber auch Themen wie die Nachweise für die eingereichten Freistellungsaufträge, die jeweiligen Kauf- und Verkaufsbelege der Wertpapiertransaktionen. Auch das ist so ein Thema, würde ich sagen, würde ich definitiv mal aufheben.

Im Normalfall maximal sieben Jahre, hätte ich jetzt gesagt. Mein Erfahrungswert liegt irgendwo, sag ich mal, bei drei, vier Jahren, und dann entsorge ich selber meine eigenen Unterlagen ja auch schon.

Michael: Ja.

Geplante Änderungen in der Steuerwelt

Michael: Okay, dann schauen wir doch noch mal auf die aktuellen Entwicklungen und den Ausblick in der Steuerwelt sozusagen.

Was gibt's denn so aktuell oder für die Zukunft an geplanten Änderungen in der Besteuerung? Ist da irgendwas bekannt? Wird vielleicht zum Beispiel endlich mal wieder der Sparer-Pauschbetrag angehoben oder kann man sich auf irgendwas freuen?

Sergio: Also im Augenblick ist da extrem viel Volatilität drin. Die derzeitige Situation eben der Bundesregierung und mal die Unsicherheit, wie es in Zukunft dann eben aussieht.

Da ist viel Potenzial drin. Dinge, die beschlossen wurden, dass die zurückgenommen werden beziehungsweise andere Themen, die eben neu eingeführt werden.

Im Augenblick beschäftigt uns massiv das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz. Das ist eben schon seit zwei Jahren massiv – das ist auch wieder eine schöne Wortkreation, ein sehr, sehr langes Gesetz vom Namen her und schwierig zu merken.

Da geht's eben im Wesentlichen darum, dass im Rahmen dieses Gesetzes die Betrachtung und die Behandlung von Steuern eben moderner, digitaler gemacht wird.

Es soll Steuerumgehung und Steuermissbrauch verhindert werden und generell eben der Verwaltungsaufwand, der dahintersteht, einfach reduziert werden.

Michael: Im Großen und Ganzen ja. Das sind Dinge, die definitiv wichtig und sinnvoll sind, die auf den Weg gebracht wurden.

Sergio: Aber leider Gottes jetzt eben auch in den letzten Monaten noch mal verlängert wurden und auf den 1.1.2027 verschoben wurden.

Michael: Aber sind die schon gesetzt oder sind die auch jetzt dem Opfer gefallen, dass die Regierung auseinandergebrochen ist?

Sergio: Nein, die sind Status quo, sind sie gesetzt. Sie sind eben jetzt noch mal verschoben worden. Da gab's jetzt im November entsprechende Publikationen, dass es da zu einer Verschiebung kam.

Aber das betrifft halt auch nicht das komplette Gesetz. Teile dieses Gesetzes sind dennoch verpflichtend, wie die Meldung der korrigierten Steuerbescheinigungen.

Digitale Steuerbescheinigungen und BZSt-Meldungen

Sergio: Jeder kennt diese Steuerbescheinigungen. Man bekommt die von der Bank zugestellt, elektronisch oder in Papierform. Und wenn sich dann eben etwas korrigiert, weil noch mal retrograd eine Veränderung im FIFO-Stock an irgendeiner Transaktion oder auf zugrunde liegende Abrechnungsdaten zurückfällt, dann kommt es eben zu dem Prozess einer Korrektur der Steuerbescheinigung.

Und diese Korrektur der Steuerbescheinigung war früher papierhaft. Das heißt, man hat dem Kunden eine neue Steuerbescheinigung geschickt und die alte eingefordert.

Das musste man dann im System hinterlegen, dass die alte abgegeben wurde. Und wenn dies nicht erfolgte, musste die Bank dann eine entsprechende Meldung an das Finanzamt machen, dass diese Steuerbescheinigung eben nicht zurückgegeben wurde.

Das war alles kompliziert.

Und man hat dort die BSB-Meldung eingeführt. Und das ist eben die direkte Kommunikation mit den Steuerbehörden über ELSTER, wenn eben korrigierte Steuerbescheinigungen erstellt werden.

Der Anleger selber muss gar nichts mehr tun, sondern die Information wird direkt an die Steuerbehörden übermittelt.

Das ist eingeführt ab 1.1.2025. Diese Verpflichtung für die Meldung betrifft dann eben auch schon die Steuerbescheinigung für das Jahr 2024.

Michael: Das klingt ja richtig spaßig. Also ich glaube, das Einzige, was wir aktuell noch in Papierform haben steuerlich, das sind immer die Nichtveranlagungsbescheinigungen, die dann manche Kunden haben und uns in Papierform wirklich zuschicken müssen.

Aber sonst ist das ja zum Glück inzwischen viel, viel einfacher geworden. Mit der Postbox kriegt man das digital, hat das abrufbar. Ich glaube, das ist für alle einfacher und bequemer.

Sergio: So ist es.

CRS-Reporting und internationaler Informationsaustausch

Sergio: Aber da ist noch viel Weiteres in Bewegung. Schauen wir uns mal an, was sich die letzten Jahre so entwickelt hat: dieses ganze Thema der Digitalisierung, der Automatisierung, vom Datenaustausch.

Das ist jetzt natürlich das Thema der Steuerbescheinigung ganz aktuell. Aber wir hatten auch schon in der Vergangenheit das CRS-Reporting, Common Reporting Standard, wo eben weltweit Informationen ausgetauscht werden über Salden, über Erträge und Ähnliches, um dort eine Steuerflucht zu vermeiden.

Michael: Ja, das ist auch schon ein Thema, was uns, ich würde mal sagen, seit fünf Jahren schon begleitet, wenn nicht sogar noch mehr.

Sergio: Und da werden wir hier in Deutschland heute die Daten direkt an das BZSt melden, was wiederum dann die Daten auf internationaler Ebene mit anderen Steuerautoritäten austauscht.

Dort wird es sicherlich noch mal eine Verschärfung, Intensivierung dieses Austauschs geben. Das soll hingehen eben zur Vermeidung von Steuerflucht.

Der Anleger selbst wird transparenter und letztendlich können dann auch Drittländer, Drittstaaten erkennen, ob die Person eben Geldanlagen im Ausland hat und diese berücksichtigen in den jeweiligen Steuererklärungen der Länder.

Michael: Okay. Unter BZSt versteht man, glaube ich, Bundeszentralamt für Steuern, oder?

Sergio: Ich glaube absolut, das ist richtig.

Michael: Das weiß nicht jeder. Jemand, der schon so lange mit dabei ist, für den ist das natürlich ein gängiger Begriff. Ich habe es gerade zur Sicherheit noch mal nachgelesen und war mir sonst vorher auch noch nicht sicher.

Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Steuern

Michael: Schauen wir doch noch mal auf die internationale Ebene. Es gibt ja auch auf internationaler Ebene Steuerabkommen. Wie wirken die sich denn auf deutsche Anleger aus?

Sergio: Also die Steuerabkommen, das sind ja die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir ja vorhin, sag ich mal, im Rahmen der Quellensteuer der ausländischen schon angerissen haben.

Diese Doppelbesteuerungsabkommen sind eben Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Ländern, wie Kapitalerträge für ausländische Anleger angerechnet beziehungsweise anfallen, ja, ermittelt werden.

Und diese Doppelbesteuerungsabkommen sind eben je nach Länderkombination unterschiedlich.

Das heißt, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland muss nicht identisch sein mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich oder irgendeinem anderen Land. Es ist individuell.

Und diese Vereinbarungen, die dort eben getroffen werden, gilt es dann eben auch im Rahmen der Besteuerung zu berücksichtigen.

Und an dieser Stelle ist eben der Punkt: Kann man das gleich direkt an der Transaktion machen, so wie wir es zum Beispiel im Rahmen der US-Quellensteuer machen, oder muss man das eben im Nachgang tun, im Nachgang in Form von einer Quellensteuerrückforderung oder eben über die individuelle Einkommensteuererklärung?

Michael: Wobei man da sagen muss: Ich finde es schon erstaunlich, dass wir ja immer von Europa und Kapitalmarktunion und so sprechen.

Und man müsste ja eigentlich auch erwarten, dass die Quellensteuer, die mit europäischen Ländern vereinbart wurde, identisch ist oder dass man das Ziel hat, dass man das identisch macht. Ich meine, allein auch die US-Steuern sind ja nicht mitnichten so, dass die in jedem europäischen Land identisch mit 13 oder 15 % sind.

Da könnte man auch für die Anleger das so viel einfacher machen. Und natürlich die Länder müssen weniger verhandeln. Man würde halt mit der Europäischen Union einmal verhandeln und hätte dann einen Steuersatz, der komplett für Europa gilt.

Sergio: Das lässt sich sicherlich optimieren.

Michael: Ja. Gleiches gilt auch für das FATCA-Reporting, was ja auch in Richtung der USA geht. Auch dort hat jedes Land sein eigenes Abkommen, seine eigene Vereinbarung mit den US-Behörden. Und da könnte man auch eine Vereinheitlichung auf EU-Ebene anstreben.

Ja, das kenne ich noch aus meiner Zeit in den klassischen Banken. Bei jeder Neukundenanlage und Depoteröffnung gab es dann immer ein riesiges Formular, FATCA und CRS. Und wenn da eine Sache falsch war, dann hat das einen riesigen Rattenschwanz hinter sich hergezogen.

Welche Entwicklungen kommen auf die Kapitalertragsteuer zu?

Michael: Also ein Wahnsinnsthema für sich. Sergio, was siehst du denn noch so in der Zukunft für Trends hinsichtlich der Kapitalertragsbesteuerung? Ist da schon irgendwas in Aussicht?

Sergio: Oh, ich sehe da eine ganze Menge auf uns zukommen, wenn ich ehrlich bin.

Sag mal, dieser ganze Bereich der Kryptowährungen: Das ist ja heute noch ein Bereich, der nicht unter den § 20 fällt, sondern unter § 23. Das heißt, es findet keine direkte Steuerkalkulation und kein direkter Steuerabzug statt für diese Geschäfte, sondern das muss dann eben im Rahmen der Veranlagung erfolgen.

Da kann ich mir natürlich vorstellen, dass dort entsprechende Maßnahmen beziehungsweise Änderungen in der Gesetzgebung durchgesetzt werden, dass eben auch diese Kryptogeschäfte – da nehme ich jetzt auch mal NFTs und Tokens – dass diese ganze Thematik auch zukünftig unter den § 20 einsortiert wird und damit eben direkt bei der Transaktion dann auch schon eine Steuerkalkulation und ein Steuereinbehalt stattfindet.

Das wird sicherlich kommen, früher oder später, weil doch sehr, sehr viele in diesem Bereich der Kryptos investieren und da doch ein Umsatz schon tatsächlich stattfindet.

Michael: Ja, ein ordentlicher Umsatz.

Sergio: Und ordentliche Gewinne, ne?

Michael: Definitiv. Wenn man sich mal anschaut, wie der Bitcoin sich so in den letzten Wochen entwickelt hat, ja, da passiert wirklich eine ganze Menge.

Aber ich sehe auch andere Themen. Also ich sag mal, Förderungen von grünen Investments, wo dann eben bestimmte Wertpapiere steuerlich besser gestellt werden, wenn man die handelt. Das ist auch sicherlich ein Trend, ein Thema, was früher oder später kommt und auch im Markt eingeführt wird.

Sergio: Aber ganz wesentlich dann eben dieser internationale Wissensaustausch, Informationsaustausch über die Kunden, über die Anlagen, über die Erträge der jeweiligen Kunden.

Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schlüssel, an dem noch deutlich mehr geschraubt werden wird und mehr Transparenz erreicht wird.

Michael: Ich glaube, was sicherlich auch perspektivisch noch kommen könnte, ist – man sieht es ja, das ist ja das Thema – ich meine, es betrifft jetzt uns weniger, weil wir keine Derivate handeln, aber dass die Finanztermingeschäfte wieder, ich sag mal, normal besteuert werden, ne? So wie das sich auch gehört.

Aber wir haben ja immer noch das Thema mit dem Aktienverlusttopf. Und ich könnte mir vorstellen, dass auch da – da sind ja auch Gerichtsurteile anhängig und das wird ja gerade auch geprüft, das weiß ich – könnte ich mir vorstellen, dass auch da Änderungen kommen, dass dann auch wieder zukünftig dieser Topf eigentlich wegfällt und alle Gewinne mit allen Verlusten verrechnet werden können.

Sergio: Ja, sollte eigentlich auch nichts dagegen sprechen. Warum hat man das so separiert?

Michael: Nachvollziehbar ist es nicht.

Sergio: Ja, ich glaube tatsächlich, der Sonstige-Topf hätte auch von Anfang an schon gereicht, um den zu verwenden gegen gezahlte Steuern.

Tipps zur steuerlichen Optimierung

Michael: Prima. Also das war doch total spannend. Wir machen zum Abschluss vielleicht noch mal so ein paar Tipps.

Hast du noch irgendwie vielleicht drei Tipps für Anleger für die, in Bezug auf die steuerliche Optimierung ihrer Kapitalanlagen, vielleicht auch noch mal zusammengefasst?

Sergio: Puh, schwierig. Ja, letztendlich, ich habe es schon zwei-, dreimal erwähnt: Achtet alle darauf, dass die Sparer-Pauschbeträge ordentlich verteilt sind. Da ist das größte Potenzial, ja, das Steuergeschenk dort mitzunehmen in Höhe von 1.000 Euro pro Person.

Prüft eure Geldanlagen, schaut, wo ihr eure Geldanlagen verteilt habt, und teilt euch den Sparer-Pauschbetrag entsprechend auf. Das ist das Wichtigste eigentlich von allem.

Dann kann man natürlich auch die Verlustverrechnung nutzen. Und je nach Anlagestrategie kann man dort eben auch bewusst Verluste realisieren, um damit wiederum auch Erträge und somit auch eine Besteuerung auszugleichen.

Das ist sicherlich auch noch mal ein Thema.

Und ja, die Steuerbescheinigung ist essentiell wichtig. Beantragt diese Steuerbescheinigung beziehungsweise ihr bekommt sie automatisiert von euren Banken zur Verfügung gestellt.

Und überlegt die Gesamtsituation, ob es Sinn macht, eben auch die Verlustverrechnungstöpfe auf den Steuerbescheinigungen auszuweisen.

Michael: Top. Ja, das ist doch schon mal gut.

Die wichtigsten Punkte zum Abschluss

Michael: Und dann noch die Abschlussfrage: Haben wir irgendwas nicht besprochen, wo du sagst: Ah, in Bezug auf Kapitalertragsteuer gibt's noch irgendwas Wichtiges? Oder haben wir eigentlich alles besprochen?

Sergio: Also ich glaube tatsächlich, wir könnten Stunden und Tage damit füllen, um den gesamten Block der Steuer zu berücksichtigen.

Ich glaube aber tatsächlich, die wichtigsten Aspekte haben wir alle besprochen. Die wesentlichen Themen: Wie verwende ich einen Sparer-Pauschbetrag? Wie benutze ich meine Töpfe? Was sind die Optimierungen? Das sind alles Dinge, die haben wir schon besprochen.

Ich denke, das sollte erst mal reichen. Und wenn Fragen sind, wie gesagt, kann man die ja auch immer gezielt bei euch stellen, bei euch in eurem Kundensupport-Team, und dann natürlich auch in Rücksprache mit uns beantworten lassen.

Michael: Top. Ja, also wir freuen uns auf jeden Fall, dass wir hier Profis am Werk haben und dass, ich sag mal, unsere Kunden und Zuhörer das gute Gefühl bekommen, dass die Steuern in den richtigen Händen sind.

Es ist einfach ein mega komplexes Thema. Und ich will ehrlich sein: Also sowas kann man nicht nachbauen. Dafür braucht man Profis.

Das für mich war auch noch mal klar, dieses Thema, dass halt jeder Kunde am Ende individuell betrachtet wurde oder wird.

Und insofern, Sergio, vielen Dank für die Einblicke!

Sergio: Ja, ja, freue mich.

Michael: Und dadurch, dass es ja die letzte Folge ist dieses Jahr, wünsche ich natürlich auch allen Zuhörern, aber auch natürlich dir und auch dir, Julius, schöne Weihnachten, guten Rutsch ins neue Jahr. Und ich denke mal, wir hören uns dann im neuen Jahr wieder.

Sergio: Sehr gerne, jederzeit wieder.

Michael: Ja, vielen Dank und schöne Weihnachten an alle!

Julius: Das wünsche ich auch. Vielen herzlichen Dank. Tschüss!

Sergio: Tschüss!

Michael: Tschüss!

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Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen und allgemeinen Kapitalmarktrisiken. Der Wert einer Anlage kann steigen oder fallen; Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals sind möglich.