Börsentalk #20 - ETF Liquidation & Verschmelzung, ISIN-Wechsel bei FREYR Battery
In den letzten Tagen haben wir vermehrt Anfragen erhalten, warum die FREYR Battery Aktie nicht mehr an deutschen Börsen handelbar ist. Grund hierfür ist ein ISIN-Wechsel von LU2360697374 auf US35834F1049. Bei diesem ISIN-Wechsel wurden einige regulatorische Voraussetzungen für die Handelbarkeit einer ausländischen Aktie an einer deutschen Börse nicht erfüllt. Welche das genau sind, klären wir in dieser Folge.
Außerdem gehen wir der Frage nach, was eigentlich passiert, wenn ein ETF aufgelöst bzw. liquidiert wird oder wenn ein ETF mit einem anderen verschmolzen wird. Bei der Verschmelzung von zwei ETFs kann es zu komplexeren steuerlichen Fragestellungen kommen, die in den folgenden Paragraphen geregelt sind:
- §§ 23 Abs. 1-3 und 23 Abs. 4 InvStG
- §§ 14 und 17a InvStG i.d.F. v. 31.12.2017
- BMF v. 18.01.16 Rz. 65/66
- BMF v. 18.01.16 Rz. 65/66
- BMF v. 15.08.08 I.2
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Michael: Guten Morgen, Tim. Börsentalk Nummer 20. Was haben wir denn heute für spannende Themen?
Tim: Ja, guten Morgen, Michael. Ich freue mich, auch wieder hier zu sein. Und zwar bauen wir auch so ein bisschen auf der letzten Folge auf. Da haben wir die Unterschiede zwischen ETFs, ETPs, ETCs und ETNs erklärt. Und das möchten wir auch mal nutzen, um noch mal mehr darauf einzugehen, was eigentlich bei einer ETF-Verschmelzung oder einer ETF-Liquidation passiert. Und wir möchten auch einmal auf einen ISIN-Tausch eingehen. Also, was passiert, wenn sich bei einer Aktie die ISIN wechselt?
Hallo und herzlich willkommen beim Börsentalk, dem justTRADE-Podcast – dein Podcast für mehr Hintergrundwissen zum Thema Börse und Online-Broker. Es begrüßen dich deine Hosts Michael B. Busshaus und Tim Seifert.
Bevor es gleich losgeht, hier noch ein kurzer Disclaimer: Die bereitgestellten Inhalte in diesem Podcast dienen nur der Information, stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind weder als Angebot noch als Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowerten zu verstehen.
ISIN-Tausch: Was passiert mit einer Aktie?
Tim: Kommen wir direkt zu den justTRADE Customer Stories. Und zwar erreichen uns in der letzten Zeit aktuell sehr viele Anfragen zu dem Unternehmen Freyr Battery, weil dort ein ISIN-Tausch stattgefunden hat. Kannst du vielleicht kurz dazu was sagen, Michael?
Michael: Ja, das kann ich gerne tun. Das ist in der Tat so. Bei der Aktie von Freyr Battery gab es einen Eins-zu-eins-ISIN-Tausch. Das ist jetzt nichts Ungewöhnliches. Die Gattung hatte halt früher eine luxemburgische ISIN und diese wurde eins zu eins in eine US-Gattung getauscht.
Da gibt's vielfältige Gründe, warum Unternehmen das tun. Das Besondere aber hierbei ist, dass die Aktie halt vorher handelbar war an deutschen Börsenplätzen und nach dem ISIN-Tausch ist diese Gattung nur noch an der US-Börse NYSE handelbar und nicht mehr in Deutschland.
Und das bedeutet eben, dass man die jetzt aktuell nicht an der deutschen Börse verkaufen kann. Und man kann natürlich die Aktie auch nicht mehr in dem Depot bewerten.
Da stellt sich natürlich die Frage, welche Voraussetzungen eigentlich erfüllt sein müssen, damit eine ausländische Aktie an einer deutschen Börse gehandelt werden kann.
Also generell kann man sagen, dass das etwas ganz Besonderes ist, dass überhaupt ausländische Aktien an einer inländischen Börse gehandelt werden können. Also wenn man ins Ausland schaut, beispielsweise auf eine Euronext oder auch andere europäische Börsen, dann sind dort immer nur die Inlandsaktien handelbar und nicht die Auslandsaktien, also beispielsweise US-Aktien.
Und das ist etwas ganz Besonderes, dass man an der deutschen Börse ausländische Firmen in Euro handeln kann.
Ich sag mal, bei uns: Wir haben ja drei Börsen angeschlossen – bei uns die LS Exchange, Quotrix und auch Tradegate. Und damit decken wir rund, ich sag mal, 8.000 Aktien, davon sind ein Großteil natürlich Auslandsaktien aus 54 Ländern, ab. Und die können eben alle in Euro gehandelt werden.
Damit das aber sozusagen möglich ist, müssen halt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese ausländische Aktie auch an einer deutschen Börse gehandelt werden kann. Und das sind im Wesentlichen drei Voraussetzungen.
Also, die Aktiengesellschaft selber muss sich darum kümmern, dass sie eine sogenannte LEI-Nummer bekommt oder hat. Die kostet auch nicht viel. Und die LEI-Nummer ist der sogenannte Legal Entity Identifier. Also das ist eine eindeutige Kennung, die jedes Unternehmen haben muss.
Da gibt's interessanterweise die Besonderheit, dass es auch vorkommt, dass ein Unternehmen vermeintlich eine LEI-Nummer hat. Also das prominente Beispiel war vielleicht Weber Grill. Weber Grill ist ja, ich weiß gar nicht, ich glaube Anfang 2023 oder Ende 2022, glaube ich, an die Börse gegangen. Dann war die Aktie kurz bei uns handelbar.
Und dann haben aber die Börsen festgestellt, dass das Unternehmen, wo sie die LEI-Nummer geprüft haben, eben nicht der Teil des Weber-Grill-Konglomerats war, der da gehandelt wurde. Und dann wurde die Gattung ganz schnell wieder vom Handel ausgesetzt, bis dann die Firma wieder die richtige LEI hatte und dann wieder gelistet werden konnte.
Also die LEI-Nummer ist entscheidend. Die muss vorhanden sein, ansonsten ist kein Handel möglich.
Und es muss eben eine sogenannte Abwicklungserklärung von Clearstream, also dem deutschen Zentralverwahrer, vorliegen. Das heißt, dass die auch bestätigen, dass diese Auslandsaktie verwahrt und verwaltet werden kann. Also das nennt sich Abwicklungserklärung.
Wenn die nicht vorliegt, kann logischerweise die Aktie auch nicht gehandelt werden.
Und als dritten Punkt natürlich logischerweise: Die Aktie muss dann auch an den deutschen Börsen gelistet sein. Das ist ein, ja, ich sag mal, mehr oder weniger formaler Akt. Für jede Aktie muss jede Börse bei der BaFin einen Antrag stellen. Das muss genehmigt werden, dass die Aktie dann eben auch gehandelt werden darf.
Und auch sozusagen dann die … Sobald die Genehmigung dann vorliegt, kann eben der Handel starten.
Aber wichtig ist eben: Wenn einer dieser drei Punkte nicht vorliegt – ich meine, klar, das Listing ist, glaube ich, klar –, aber wenn einer dieser drei Punkte nicht vorliegt, dann gibt's keinen Handel.
Und jetzt kommen wir noch mal zurück auf das Beispiel, weil ja viele Kunden diese Freyr-Battery-Aktie im Depot haben. Da ist es eben so, dass durch diesen ISIN-Tausch die neue Firma mit der US-Gattung eben weder eine LEI-Nummer noch eine Abwicklungserklärung hat. Und deswegen sind leider diese Aktien aktuell nicht handelbar an einer inländischen Börse, sondern nur an der US-Börse NYSE.
Und das ist natürlich ein Problem, weil am Ende natürlich die Kunden gerne die Aktie vielleicht nachkaufen wollen oder auch verkaufen wollen. Da muss man jetzt einfach warten.
Es gibt ein anderes Beispiel, auch prominent, und es haben auch viele Kunden im Bestand gehabt und danach gefragt. Das ist Arcadium Lithium, die aus einem Merger mit Livent Corporation entstanden sind. Und da hat's dann, ich weiß nicht, gute zwei Wochen gedauert. Also da gab's eben genauso keine LEI, keine Abwicklungserklärung. Aber als sie dann vorlagen, wurde die Aktie gelistet und kann inzwischen auch wieder an all unseren drei Börsen gehandelt werden.
Tim: Okay, dann fassen wir noch mal zusammen: Wichtig ist, dass die Aktiengesellschaft eine LEI-Nummer haben muss, die Abwicklungserklärung seitens Clearstream muss vorliegen und die Aktie muss an der deutschen Börse gelistet sein.
Das ist doch schon mal sehr gut zu wissen und schafft, glaube ich, dem ein oder anderen Kunden noch mal Klarheit, das besser zu verstehen, falls er sich fragt, warum die Aktie jetzt nicht handelbar ist.
ETF-Liquidation: Was passiert, wenn ein ETF aufgelöst wird?
Tim: Was aber auch sehr oft vorkommt bei unseren Kunden oder generell, wenn man im Besitz von ETFs ist, dass es hin und wieder auch sein kann, dass ein ETF aufgelöst wird. Was passiert denn eigentlich, wenn ein ETF aufgelöst wird, Michael?
Michael: Ja, das passiert. Das ist auch gar nicht so unüblich. Am Ende, sagen wir mal, ist das oftmals eine strategische Entscheidung des Emittenten, also der Fondsgesellschaft.
Es gibt verschiedene Gründe. Ich sag mal, die haben sich vielleicht überlegt, einen ETF seinerzeit aufzulegen. Der hat da nicht das notwendige Volumen, weil, ich sag mal, die Verwahrung und die Verwaltung von so einem ETF kostet ja auch Geld. Und wenn halt jetzt nicht so viele Anlegergelder in dem Fonds drin sind, dann ist es vielleicht nicht lohnend, diesen Fonds aufrechtzuerhalten, also zu klein.
Oder die Gesellschaft hat vielleicht, ich sag mal, vergleichbare ETFs, die sehr ähnlich sind von der Anlagestrategie. Und dann überlegt man sich: Legen wir die doch zusammen und sparen wir Kosten.
Oder es gibt natürlich auch die Fälle, dass eine ETF-Gesellschaft eine andere ETF-Gesellschaft kauft. Und dann schaut man sich natürlich wirklich an: Wo gibt's eben Dubletten oder wo gibt's eben ähnliche Fonds?
Prominentes Beispiel aktuell ist Amundi, die ja letztes Jahr Lyxor gekauft haben. Und da kommt es ja sehr häufig im Moment zu solchen, sagen wir mal, Auflösungen.
Grundsätzlich kann man sagen: Wenn so ein ETF aufgelöst wird, bedeutet das keinen Totalverlust für den Anleger. Sondern es ist genau geregelt, dass zu einem Stichtag – also die werden dann zu dem Stichtag delistet, das heißt, man kann vorher noch verkaufen an der Börse – dann gibt's den Stichtag, zu dem der Fonds bewertet wird.
Und der Anleger kriegt dann, also am Ende wird der Fonds quasi ausgebucht und ausverkauft. Insofern entstehen da jetzt keine Totalverluste, sondern es erfolgt einfach nur eine Rückzahlung in dem vorgegebenen Prozess, sodass der Anleger dann am Ende sozusagen die Euros wieder zurückbekommt.
ETF-Verschmelzung: Was passiert bei einer Fusion?
Tim: Dann gibt's natürlich auch noch den anderen Fall, den hast du vorhin schon mal ganz leicht angeschnitten. Und zwar ist das, wenn sich zwei ETFs miteinander verschmelzen. Was passiert denn dabei?
Michael: Das ist eigentlich, würde ich sagen, häufiger als die Liquidation. Und da ist es halt so, dass – das hatten wir vorhin genau – es beispielsweise zwei ETFs gibt, die eine ähnliche Anlagestrategie haben, und der ETF-Anbieter sich dann darüber entscheidet, die beiden zusammenzulegen.
Ich sag mal, prominentes Beispiel bei Amundi war jetzt: Die hatten also einen MSCI World ETF und auch einen Lyxor. Und dann wurde natürlich gesagt: Na ja, wir brauchen eigentlich nicht zwei, die sozusagen in die gleichen Werte investieren. Und diese beiden wurden dann zusammengelegt.
Und am Ende passiert das auch voll automatisch. Da muss der Anleger sich auch gar nicht drum kümmern.
Auch da gilt eben: Es gibt eine Bewertung und die Fonds werden dann zu einem Stichtag – wird quasi der eine in den anderen überführt. Und dann wird eben je nach Kurs unter Umständen die Stückzahl angepasst.
Aber das ist, ich sag mal, ein vollautomatischer Prozess, wo der Anleger sich nicht drum kümmern muss.
Das Einzige ist halt – also klar –, so eine Fusion wird eben auch von der Finanzaufsicht genehmigt. Das wird eben geprüft. Und am Ende kann man das auch, ich sag mal, auf den Webseiten des Anbieters immer nachlesen. Die veröffentlichen das alles mit ihren ETFs.
Und dann hat man einfach, wenn sozusagen die Kapitalmaßnahme umgesetzt wurde, einfach die neue Gattung im Bestand.
Steuerliche Auswirkungen bei einer ETF-Verschmelzung
Tim: Eine weitere Frage, die natürlich damit auch zusammenhängt, ist so ein bisschen der Punkt der steuerlichen Auswirkungen. Also bei einer ETF-Liquidation ist es ja ein Stück weit klar. Aber bei einer ETF-Verschmelzung kann es ja auch durchaus komplizierter werden, wenn zum Beispiel der eine Fonds in dem einen Domizilland ist und der andere Fonds beziehungsweise der neue Fonds im neuen Domizil.
Kannst du vielleicht das auch noch mal kurz unseren Zuhörern erklären, was dann steuerlich dort passiert?
Michael: Ja, das mache ich gerne. Und das ist, glaube ich, so der einzige Punkt, wo man sagen kann als Anleger, dass der vielleicht ein Stück weit nachteilig ist.
Wenn jetzt beispielsweise ein Fonds aus dem gleichen Domizilland verschmilzt, dann passiert nicht viel. Dann werden die einfach zusammengeführt und alles ist gut.
Aber es ist eben deutlich komplexer. Das ist eben das Problem der deutschen Steuergesetzgebung, die ja erfahrungsgemäß extrem kompliziert ist, bei sogenannten Cross-Border-Fusionen.
Und die hatten wir jetzt auch zuletzt bei Amundi. Also wenn beispielsweise ein Fonds aus Luxemburg mit einem Fonds aus Irland verschmilzt, dann gibt's eben diese sogenannte Cross-Border-Fusion.
Und das ist eben steuerlich – da gibt's diverse Paragrafen, wo das geregelt ist. Die können wir mal, wenn es interessiert, gerne in die Shownotes mit reinnehmen.
Und da wird halt eine Veräußerung und Neuanschaffung mit Überkreuzbewertung vorgenommen.
Und das hat insofern den Nachteil, dass, wenn ich jetzt beispielsweise mit dem alten ETF, der verschmolzen wird, dick im Gewinn bin, dann löst natürlich diese Veräußerung unter Umständen eine Steuerzahlung aus, weil ich den Gewinn ja versteuern muss.
Und das ist natürlich für Leute, die sagen: Na, ich will eigentlich langfristig in ETFs investieren und will eigentlich gar keine Gewinne heben, natürlich ärgerlich, dass eben durch so eine Verschmelzung, für die man als Kunde ja nichts kann, so eine Verschmelzung eine Steuerzahlung auslöst und quasi den Gewinn, der in dem Kurs sozusagen steckt, auslöst.
Das ist, glaube ich, so der Punkt.
Und das war insbesondere, weil natürlich die Börse im Moment wieder bei Höchstkursen ist, natürlich das Thema, dass halt viele ETFs – das sehen wir ja auch bei der Vorabpauschale – dass halt viel Vorabpauschale angefallen ist, weil die ETFs natürlich häufig sehr im Gewinn sind.
Und dann ist eben durch diese Überkreuzbewertung mit Veräußerung und Neuanschaffung das, was bei Cross-Border-Fusion eben dann eine Steuerzahlung auslöst, die gegen die sich ein Anleger halt auch nicht wehren kann.
Tim: Und dann gibt's ja auch noch die Inlandsfusion. Die kommt eher selten vor, ne?
Michael: Ja, weil gerade auch bei der Cross-Border-Fusion der Fall ist, dass das ja auch dann trotzdem langfristig gesehen wahrscheinlich Vorteile hat, zum Beispiel, dass der ETF in Irland ist.
Tim: Oder?
Michael: Genau. Also ich sag mal, die Fondsgesellschaften kennen natürlich diese ganzen steuerlichen Sachverhalte. Und die sind natürlich, also ich sag mal, genauso ärgert es am Ende die Anbieter, dass da irgendwelche Steuerzahlungen ausgelöst werden.
Also die versuchen das, ich sag mal, so schonend wie möglich alles umzusetzen.
Jetzt muss man nur allerdings sagen, dass ja die meisten ETFs in sehr vielen europäischen Ländern vertrieben werden dürfen. Und jedes europäische Land hat ja eine komplett andere Steuergesetzgebung, sodass man natürlich auch gar nicht jeden Sachverhalt sozusagen regeln kann.
Sondern das ist einfach: In jedem Land ist es so, dass die steuerlichen Auswirkungen eben anders sind.
Dennoch ist es natürlich so: Wenn jetzt, ich sag mal, die Fondsgesellschaft beispielsweise einen MSCI World in Luxemburg hat und auch einen MSCI World in, sozusagen, auch in Luxemburg, dann macht es natürlich keinen Sinn, einen Merger zu machen mit einem neuen MSCI World in Irland.
Sondern da werden in der Regel diese beiden Luxemburger zusammengelegt und die steuerliche Auswirkung ist eben nicht vorhanden.
Aber wenn es eben Sinn macht – und das ist insbesondere, wenn man natürlich einen ETF hat mit vielen US-Aktien –, das hat mit der Quellensteuer zu tun. Dann ist halt Irland eben das Land der besseren Wahl, weil man einfach als Anleger oder als ETF mehr Dividende sozusagen in dem ETF hat.
Und dann wird eben diese sogenannte Cross-Border-Fusion durchgeführt.
Aber grundsätzlich kann man halt sagen, dass die ETF-Emittenten das mit Augenmaß machen, weil die eben diese steuerlichen Nachteile schon auch im Blick haben und das versuchen, weitestgehend anlegerschonend zu machen.
Tim: Vielleicht noch mal, um das Ganze abzurunden: Also die steuerliche Behandlung bei einer ETF-Liquidation, die kommt natürlich einem ganz normalen Verkauf der Fondsanteile gleich.
Michael: Genau.
Fazit: ISIN-Tausch, ETF-Liquidation und ETF-Verschmelzung
Tim: Gut, dann sind wir auch schon wieder am Ende. Ich glaube, wir haben auch ergänzend zu dem, was wir die ein, zwei Folgen davor gemacht haben, die ETFs einmal in der Tiefe behandelt.
Das ist, glaube ich, sehr, sehr gut. Also auch, was in einzelnen Fällen passiert: ETF-Verschmelzung, Liquidation, aber auch bei diesem Tausch. Das sind einfach auch wichtige Punkte, die Anleger immer wieder betreffen und immer wieder vorkommen.
Und ich denke, wir hatten hier, glaube ich, mal den Raum, um das einigermaßen aufzuarbeiten.
Deswegen vielen Dank, Michael, und bis zum nächsten Mal.
Michael: Ja, Tim, danke auch. Und ich glaube halt, wir sollten die Details gerne auch in die Shownotes machen.
Und was man vielleicht noch so als abschließenden Tipp den Anlegern mitgeben kann: Also jeder ETF-Anbieter hat eine Webseite. Die sind auch tendenziell wirklich sehr gut. Und die veröffentlichen einfach sehr, sehr viele Informationen rund um die ETFs.
Und es lohnt sich einfach, fortlaufend auch da sich mal zu informieren, was die Emittenten eben zu ihren eigenen ETF-Produkten veröffentlichen.
Tim: Alles klar. Bis dann. Ciao, mach's gut.
Michael: Ciao.
Tim: Ciao.
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