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Krypto-Plattformen ohne MiCA-Zulassung: Folgen für Kunden in der EU

14.07.2026

Die Übergangsregelungen der EU-Kryptoregulierung MiCA sind seit dem 1. Juli 2026 ausgelaufen. Seitdem benötigen Krypto-Dienstleister grundsätzlich eine MiCA-Zulassung, wenn sie ihre Dienstleistungen regulär für Kunden in der EU anbieten wollen. Binance verfügt bislang nicht über eine solche Zulassung und stellt Teile seines europäischen Angebots ein. Was bedeutet das für bestehende Kunden?

Was ist MiCA?

MiCA ist das erste einheitliche EU-Regelwerk für den Handel mit Kryptowerten. Die Abkürzung steht für „Markets in Crypto-Assets Regulation". Die Verordnung gilt seit Ende Dezember 2024.1

Die Grundidee ist einfach: Wer in der EU Krypto-Dienstleistungen anbieten will, etwa eine Handelsplattform oder die Verwahrung von Kryptowerten, braucht dafür grundsätzlich eine Zulassung.

Die Zulassung gibt es nicht ohne Weiteres. Anbieter müssen unter anderem nachweisen, dass sie über ausreichend Eigenkapital verfügen, das Vermögen ihrer Kunden schützen und wirksame Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen.1

Für Anbieter, die bereits vor Ende Dezember 2024 rechtmäßig am Markt aktiv waren, gab es Übergangsfristen. Sie durften je nach EU-Land vorerst ohne Zulassung weiterarbeiten. Diese Schonfrist ist nun vorbei: Am 1. Juli 2026 endete die Übergangsphase in der gesamten EU.2 Seitdem gilt: ohne Zulassung kein reguläres Krypto-Geschäft mit Kunden in der EU.2

Der Fall Binance

Binance hatte seinen Zulassungsantrag Anfang 2026 bei der griechischen Aufsichtsbehörde HCMC eingereicht. Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist zog das Unternehmen den Antrag zurück. Binance begründete dies damit, dass im griechischen Verfahren nicht rechtzeitig mit einer Entscheidung zu rechnen gewesen sei.3

Ohne MiCA-Zulassung darf Binance sein bisheriges Dienstleistungsangebot für EU-Kunden nicht regulär fortführen. Nach den Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA müssen nicht zugelassene Anbieter ihr EU-Geschäft geordnet abwickeln. Dazu gehören ein Stopp der Neukundenaufnahme und die Beschränkung der Funktionen auf die Übertragung, Veräußerung oder Schließung bestehender Positionen. Die Verwahrung darf nur so lange fortgeführt werden, wie es für den geordneten Ausstieg erforderlich ist.4

Binance hat Kunden in mehreren EU-Ländern per E-Mail über die Einschränkungen informiert. Bestehende Kunden sollen ihre Kryptowerte weiterhin verkaufen oder übertragen können. Nach Angaben von Binance bleiben die Vermögenswerte der Kunden während der Abwicklung zugänglich.5 Binance hat zudem erklärt, eine Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzustreben.3

Binance ist kein Einzelfall. Zahlreiche zuvor unter nationalen Übergangsregelungen tätige Anbieter haben bis zum Ablauf der Frist keine MiCA-Zulassung erhalten.4Der Markt sortiert sich neu: Zugelassene Anbieter können ihr Geschäft EU-weit ausbauen, nicht zugelassene müssen ihre Aktivitäten für EU-Kunden geordnet beenden.

Was bedeutet das für Anleger?

MiCA-Schutz gilt nur bei zugelassenen Anbietern. Kunden nicht zugelassener Anbieter profitieren nicht von den besonderen MiCA-Schutzvorschriften, etwa den Anforderungen zum Schutz verwahrter Kundenwerte. Entscheidend ist dabei die konkrete Gesellschaft, mit der der Kunde seinen Vertrag geschlossen hat, nicht allein der Markenname. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich im öffentlichen Register der ESMA prüfen.6

Offizielle Mitteilungen beachten. Kunden betroffener Plattformen können anhand der offiziellen Mitteilungen ihres Anbieters prüfen, welche Funktionen weiterhin verfügbar sind und welche Fristen gelten.

Vorsicht bei unaufgeforderten Nachrichten. Rund um regulatorische Änderungen können Betrüger versuchen, die Unsicherheit von Kunden auszunutzen. Links und Kontaktdaten sollten deshalb ausschließlich über die offizielle Website oder App des Anbieters aufgerufen werden.

Unterlagen sichern. Wer einen Anbieterwechsel oder eine Übertragung erwägt, sollte zuvor die Transaktionshistorie und relevante Abrechnungen sichern. Diese Unterlagen werden für die steuerliche Dokumentation benötigt und sind nach einer Kontoschließung unter Umständen schwer zu rekonstruieren.

Einordnung

MiCA verändert den europäischen Kryptomarkt grundlegend. Die Regulierung schafft einheitliche Zulassungsvoraussetzungen und definiert klare Schutzvorschriften für Kunden zugelassener Anbieter. Der Fall Binance zeigt zugleich, dass auch die größten Marktteilnehmer die regulatorischen Anforderungen erfüllen müssen, um Kunden in der EU regulär bedienen zu dürfen. Wie sich der Markt weiter entwickelt, hängt auch davon ab, welche Anbieter in den kommenden Monaten eine Zulassung erhalten.

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  1. Amtsblatt der Europäischen Union (09.06.2023) 
    „Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte" 
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1114
  2. ESMA (17.04.2026)
     „Statement on the end of transitional periods under MiCA"
     https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-04/ESMA75-113276571-1679_Statement_on_the_end_of_transitional_periods_under_MiCA.pdf
  3. Euronews (25.06.2026)
    „Binance to halt crypto services across EU countries after failing to secure MiCA approval" 
    https://www.euronews.com/business/2026/06/25/binance-to-halt-crypto-services-across-eu-countries-after-failing-to-secure-mica-approval
  4. ESMA (23.06.2026) 
    „ESMA calls on unauthorised crypto-asset service providers to wind down orderly, while also safeguarding clients' interests, as MiCA transitional period ends" 
    https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-06/ESMA75-113276571-1710_Public_Statement_MiCA_transitional_period_ends.pdf
  5. CoinDesk (26.06.2026) 
    „Binance tells EU users it will no longer provide services after failing to secure MiCA license" 
    https://www.coindesk.com/policy/2026/06/26/binance-tells-eu-users-it-will-no-longer-provide-services-after-failing-to-secure-mica-license
  6. ESMA (o. D.) 
    „Registers and Data" 
    https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
     

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Michael B. Bußhaus

Michael B. Bußhaus

Gründer und Geschäftsführer justTRADE. Bankkfm., Dipl. Kfm. und MBA, verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Wertpapiergeschäft.

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