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Börsentalk #51 - Dividendensaison 2025: Ausschüttungen, Einlagekonto und steuerliche Aspekte

In der 51. Folge des Börsentalks sprechen Michael und Nina mit Tiefgang über eines der wichtigsten Themen für Privatanleger: Dividenden. Anlass ist die aktuelle Dividendensaison 2025, bei der die DAX-Unternehmen rund 54 Milliarden Euro an ihre Aktionäre ausgeschüttet haben – der zweithöchste Wert aller Zeiten.

Wir nehmen das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln unter die Lupe:

  • Was genau ist eine Dividende und wie häufig wird sie ausgeschüttet?
  • Welche DAX-Unternehmen glänzen mit Rekordausschüttungen – und wer zahlt gar nichts?
  • Was hat es mit dem steuerlichen Einlagekonto (§27 KStG) auf sich?
  • Warum können Dividenden „steuerfrei“ sein – und warum ist das nicht immer ein Vorteil?
  • Welche steuerpolitischen Diskussionen rund um Cum-Cum & Co. sind aktuell relevant?

Ein informativer Deep Dive für alle, die verstehen wollen, wie Dividenden funktionieren, was steuerlich zu beachten ist und wie sich aktuelle Entwicklungen auf Privatanleger auswirken können.

Über folgende Paragraphen haben wir gesprochen:

  • §27 Körperschaftssteuergesetz (KStG)
  • §174 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG)

Wenn du möchtest, dass deine Frage in einer der nächsten Folgen beantwortet wird, schicke uns eine E-Mail an: podcast(at)justtrade.com

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Michael: Ja, Börsentalk Folge 51. Hallo Nina.

Nina: Hallo Michael. Ich freue mich auf eine neue Folge.

Michael: Ja, Mensch, heute sind wir ja mal alleine. Wir haben ja die letzte Zeit immer irgendwie Gäste gehabt, aber wir haben irgendwie ein spannendes Thema, haben wir gedacht. Dann quatschen wir doch mal darüber.

Nina: Genau. Zu zweit geht das ja auch ganz gut.

Michael: Genau. Ja, wir haben ja aktuell Dividendensaison und in Summe, glaube ich, passiert da jeden Tag irgendwie eine Buchung. Und wenn man sich das so anschaut: Im Jahr 2025, also dieses Jahr, haben allein die DAX-40-Unternehmen ganz grob kalkuliert irgendwie 54 Milliarden Euro an Dividenden ausgeschüttet. Das ist ja nahezu Rekordniveau des Vorjahres und irgendwie der zweithöchste Wert aller Zeiten. Insofern, ja, sprechen wir doch einfach mal über Dividenden heute.

Nina: Ja, das ist, glaube ich, ein super spannendes Thema, vor allem in der aktuellen Zeit. Jetzt gerade 54 Milliarden ist ja eine Riesensumme, das kann man sich ja eigentlich gar nicht vorstellen. Aber gehen wir noch mal einen Schritt zurück: Was versteht man denn grundsätzlich unter einer Dividende?

Michael: Ja, ich meine, ich hatte ja Latein-Leistungskurs, ne? Und die Dividende, das kommt aus dem Lateinischen „Dividendus“, der zu Verteilende. Also, es handelt sich am Ende bei der Dividende um einen Teil des Gewinns, den sozusagen die Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschütten will, die ja mit ihren Aktien quasi Anteile an dem Unternehmen haben.

Und insofern ist die Dividende für den Aktionär sozusagen ein Kapitalertrag und für das Unternehmen, was die Dividende ausschüttet, ist das eine Gewinnverwendung. Und wie eben schon in der Anmoderation gesagt, haben im Jahr 2025 die DAX-40-Unternehmen allein grob 54 Milliarden Euro ausgeschüttet.

Nina: Ja, das ist ja schon wirklich eine Menge, wie schon gesagt.

Ich habe mal noch so ein paar Zahlen rausgesucht, und zwar einmal: Die durchschnittliche Dividendenrendite lag etwa bei 3 Prozent.

Michael: Das ist ja gar nicht mal so wenig. Ich hätte gedacht, dass das weniger ist.

Nina: Das ist schon relativ viel, wenn man sich anguckt: Die DAX-Unternehmen haben tatsächlich nicht alle etwas ausgezahlt. Es gab drei Unternehmen, die keine Dividende ausgezahlt haben, und zwar Zalando, Siemens Energy und Kion, glaube ich, heißt es.

Michael: Kion. Okay.

Nina: Genau. Die drei haben gar nichts ausgezahlt.

Michael: Ah ja, okay.

Nina: Dafür gab es quasi 14 Unternehmen mit Rekordausschüttung.

Michael: Also, da gab's ja passend dazu deutlich mehr wahrscheinlich als sonst, ne?

Nina: Genau. Passend zum fast Rekordniveau und zweithöchsten Wert aller Zeiten muss es dann natürlich auch Rekordausschüttungen geben. Und 23 Unternehmen haben ihre Dividende gesteigert. Also, das ist ja auch schon ordentlich was. Aber es gab auch Unternehmen mit Kürzungen, und zwar zehn Stück. Also, von daher haben wir da schon ein bisschen auch Rückgang bei einigen, aber ja, trotzdem natürlich ein sehr hoher Wert.

Die Ausschüttungsquote ist, glaube ich, auch noch ganz interessant. Da waren wir im Durchschnitt bei 56,3 Prozent des Gewinns. Das war im Vorjahr weniger, und zwar nur in Anführungszeichen 44,5 Prozent.

Michael: Und das, obwohl ja die wirtschaftliche Lage allgemein als nicht so rosig angesehen wird, wurde doch mehr als 50 Prozent ausgeschüttet.

Nina: Ja, das ist schon interessant. Gerade in so, ja, man möchte fast sagen, unsicheren Zeiten. Man weiß nicht, was passiert so als Nächstes, ne? Alles irgendwie, ja, mit Trump in Amerika und mit unserer Regierung, die sich ja auch noch mal neu geformt hat und irgendwie auch noch nicht so richtig fertig ist.

Wie häufig werden Dividenden ausgeschüttet?

Michael: Ja, eigentlich ganz spannend. Wie häufig wird denn eine Dividende ausgeschüttet?

Nina: Ja, das ist in der Tat durchaus unterschiedlich. Also, Deutschland ist üblich, einmal im Jahr auszuschütten. Das ist in der Regel so wirklich April, Mai, jetzt gerade eben diese Dividendensaison. Aber in anderen Ländern ist es durchaus auch üblich, dass es mehrfach im Jahr ausgeschüttet wird.

Also, ich sag mal, USA zum Beispiel ist es sehr gängig, quartalsweise eine Dividende auszuschütten. Es gibt aber auch monatliche Dividendenzahlungen, ne? Ich meine, am Ende ist das ja immer so eine Geschmackssache, und am Ende muss natürlich auch jede Bank das dann immer umsetzen. Aber es gibt da keine feste Regelung, also von monatlich über quartalsweise bis jährlich.

Michael: Mhm. Spannend.

Das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG

Michael: Ja, dann wollen wir uns ja auch so ein bisschen mit dem Körperschaftsteuergesetz noch ein bisschen beschäftigen. Was ist denn das steuerliche Einlagekonto gemäß Paragraph 27 Körperschaftsteuergesetz und warum ist das für Anleger relevant?

Nina: Ja, das ist in der Tat ein echt spannendes Thema, weil es eben unterschiedliche Arten gibt, wie Dividenden ausgeschüttet werden. Und am Ende entscheidet die Gesellschaft, ob sie, ich sag mal, einfach eine Dividende ausschüttet oder ob sie sozusagen eine Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto ausschüttet.

Und dann kommt eben dieser Paragraph 27 Körperschaftsteuergesetz in Betracht. Und am Ende ist es so, dass das steuerliche Einlagekonto nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen von Gesellschaften dann dokumentiert, sondern das sind quasi, also das ist kein Eigenkapital aus Gewinn, sondern das sind Einlagen der Gesellschaft.

So, und das handelt sich streng genommen dann auch nicht um ein Konto der Buchführung, sondern das ist, ich sag mal, ein rein steuerliches Verrechnungskonto, das eben ausschließlich für Zwecke der Besteuerung von Ausschüttungen geführt wird. Das ist am Ende so die Quintessenz. Und dann gibt's eben so ein paar Besonderheiten, auf die wir ja dann auch noch mal eingehen wollen.

Michael: Wie wird denn entschieden, ob jetzt eine Ausschüttung als Dividende oder als Rückzahlung aus diesem steuerlichen Einlagekonto gilt?

Nina: Also am Ende kann man grob generell sagen, dass die Höhe der Dividende vom Vorstand, also die Höhe und die Art und Weise, vom Vorstand vorgeschlagen wird und dann eben auf der Hauptversammlung, wo ja jeder Aktionär auch teilnehmen kann, wird die dann mit einfacher Mehrheit beschlossen. Und das ist geregelt, wer es nachgucken will, im Paragraph 174 Absatz 1 im Aktiengesetz.

Also am Ende: Vorstand schlägt vor und die Aktionäre, die können dann sagen: Ja, finde ich gut. Und da gilt eben die einfache Mehrheit.

Michael: Ja, das klingt ja jetzt mal gar nicht so kompliziert, zumindest der Entscheidungsprozess. Was bedeutet es denn konkret, wenn eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt?

Was bedeutet eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto?

Nina: Das ist insofern interessant, dass eben, wenn ein Kunde so eine Dividende bekommt, also wir hatten das zum Beispiel dieses Jahr bei Freenet, wir hatten das bei Porsche. Da gab's sogar die Besonderheit, dass der Gesamtbetrag in zwei Teile gesplittet wurde.

Also, es gab einen Teil, der wurde aus dem Einlagekonto bezahlt und ein anderer Teil als normaler Ertrag. Und der Punkt ist: Wenn ich eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto bekomme, dann ist die nicht steuerpflichtig.

Also, ich zahle dann keine Abgeltungssteuer, sondern das ist quasi steuerlich eine Rückzahlung von Einlagen. Das heißt, die sind dann auch nicht einkommensteuerpflichtig.

Das heißt, wenn ich mal angenommen, ne, ich habe jetzt aber mal Porsche-Aktien gehabt, dann habe ich vielleicht 50 Euro diese Dividende aus dem Einlagekonto bekommen, dann sind diese 50 Euro quasi brutto für netto.

Michael: Mhm.

Nina: So, aber – und das ist eben so ein bisschen die Krux, was manche Kunden dann vergessen – der Staat will natürlich gerne schon die Steuern haben. Das heißt, ich kriege zunächst die Dividende steuerfrei und daran ändert sich auch nichts. Aber es wird quasi parallel werden die Anschaffungskosten meiner Position um die Dividende gemindert.

Michael: Mhm.

Nina: Das ist am Ende sozusagen der steuerliche Fall, der da eben zum Tragen kommt. Und das muss man als Anleger eben wissen: Wenn ich eben zwar den Genuss habe einer steuerfreien Dividende, irgendwann will der Staat natürlich schon seine Steuern bekommen.

Michael: Mhm. Okay. Aber das klingt ja so, als müsste man das dann extra wahrscheinlich angeben in der Steuererklärung oder dass man das quasi …

Nina: Nee, muss man sogar gar nicht. Also am Ende, also in der Steuererklärung gibt's einen Passus, der wird angekreuzt. Ich habe sozusagen Dividenden aus dem Einlagekonto bekommen, aber mehr auch nicht. Ich muss auch selber nichts deklarieren, das machen alles die Banken.

Und dadurch, dass ja eben die Anschaffungskosten quasi gesenkt werden, ist das auch steuerlich alles verarbeitet, sodass der Anleger sich, also ich sag mal, einer, der wirklich nur kauft und behält, für den kann halt über Jahre sozusagen steuerfreie Dividende genießen.

Michael: Mhm.

Nina: Aber die Krux kommt halt eben beim Verkauf.

Steuerliche Behandlung beim Verkauf

Michael: Ja. Okay. Und wie werden die Dividenden und Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto dann steuerlich beim privaten Anleger behandelt?

Nina: Also wie gesagt, die Dividende ist erstmal steuerfrei, da muss ich gar nichts machen. Und dadurch, dass die Anschaffungskosten der Position um die Dividende gemindert werden, bedeutet das faktisch: Wenn ich dann die Position verkaufe oder Teile verkaufe, dann gilt da eben ein niedrigerer Anschaffungskurs.

Und damit muss ich quasi dann die Differenz beim Verkauf versteuern, und das ist dann ganz normal Abgeltungssteuer: 25 Prozent plus Soli plus gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer.

Michael: Das heißt, solange ich nicht verkaufe, habe ich die Dividende steuerfrei. Aber wenn ich dann verkaufe, dann wird sozusagen der aus der Vergangenheit aufgelaufene steuerfreie Betrag mit versteuert.

Nina: Das ist ja, das muss man wissen. Es gibt durchaus Kunden, die dann nämlich fragen: „Mensch, ich habe doch hier eigentlich einen Verlust gemacht. Ihr weist mir aber einen Gewinn aus.“ Dann ist das in der Regel immer genau der Fall, dass die Kunden vergessen haben, dass sie vorher eine steuerfreie Dividende bekommen haben. Und dann ist eben passiert, dass man auf einmal einen Gewinn gemacht hat und den man versteuern muss. Und das ist als Sachverhalt …

Michael: Mhm.

Aktuelle Diskussionen rund um § 27 KStG

Michael: Da sind wir ja dann auch schon jetzt ein bisschen auf die Vor- und Nachteile eingegangen, die sich da so ergeben für den Anleger. Welche aktuellen Entwicklungen oder Diskussionen gibt es denn aktuell rund um den Paragraphen 27 des KStG, oder besser gesagt Körperschaftsteuergesetz, und vor allem die steuerliche Behandlung von Dividenden?

Nina: Also das Thema Dividenden ist ja, ich sag mal, seit diesem ganzen Cum-Cum- und Cum-Ex-Thema, weil da ging es ja auch um Dividenden, die um den Stichtag gehandelt, nicht gehandelt, leer verkauft wurden.

Also, wenn man mal in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD schaut, dann sind da, ich sag mal, steuerpolitische Maßnahmen angekündigt, die eben auch die Dividendenbesteuerung betreffen können, ne?

Das ist noch nicht so ganz konkret, aber man liest raus, dass es eben ein Augenmerk darauf geben soll, auf der Bekämpfung quasi unberechtigter Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung.

Und das sind ja beispielsweise diese Cum-Cum-Geschäfte. Und da geht's eben konkret darum, dass also da ist dieser Paragraph 27 Körperschaftsteuergesetz nicht explizit genannt, aber es ist zu erwarten, dass das eben Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerumgehung und auch Auswirkungen auf die Anwendung des steuerlichen Einlagekontos eben geben kann.

Und insbesondere ist es natürlich so, dass die Anwendung von Paragraph 27 auf Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften eben Gegenstand der Diskussion ist.

Und dann ist eben genau die Frage: Es gibt halt gemäß Paragraph 27 Absatz 8 – das jetzt wieder, sagen wir mal, Juristendetail – da gibt's halt bestimmte Regelungen, die eben auch für EU-Gesellschaften gelten. Und die, sagen wir mal, die Praxis oder die Umsetzung ist halt extrem komplex und erfordert genaue Dokumentation, um eben diese Einlagenrückgewähr sozusagen korrekt zu behandeln, ne?

Also zusammengefasst kann man sagen: Die Bundesregierung, die neue, hat sich, sagen wir mal, vorgenommen, sozusagen das Thema Dividendenbesteuerung sich genauer anzuschauen, weil sie eben verhindern will, dass so Themen wie Cum-Ex, Cum-Cum noch mal passieren oder dass einfach mit anderen Sachverhalten sozusagen Steuern nicht gezahlt oder zurückbekommen werden, die eigentlich nicht zurückgezahlt werden sollen. Und der Staat will natürlich auch Steuern einnehmen.

Michael: Klar.

Nina: So, das ist wie gesagt nicht konkret im Koalitionsvertrag ausformuliert. Das ist noch so ein bisschen vage alles. Die Frage ist natürlich auch immer: Schafft man das, was man sich vorgenommen hat?

Aber dadurch, dass man ja in der Presse entnehmen kann, dass gerade auch diese Cum-Cum-Geschäfte gerade sozusagen unter Beobachtung und Aufrollung und so stehen, da gibt's ja auch schon erste Verhandlungen. Ähm, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung da ernst macht und auch zu Recht sich das anschaut, um halt noch mögliche Schlupflöcher sozusagen zu schließen, ne?

Aber ich sag mal, unterm Strich kann man sagen: Für jetzt rein auf den deutschen Kleinanleger, Privatanleger bezogen ist diese Dividende aus dem Einlagekonto schon ein Vorteil, weil ich halt einfach, sag mal, eine Dividende bekomme, die ich nicht versteuern muss. Also, ich kriege also mehr, ne? Ich habe also am Ende im Schnitt 26,x Prozent mehr.

Fazit zur Dividendenbesteuerung

Michael: Mhm. Ja, spannend. Wir hatten ja das Thema Dividende schon mal angerissen hier im Podcast, aber da war jetzt auf jeden Fall noch mal ein bisschen mehr dabei.

Gerade das steuerliche Einlagekonto, das hatten wir ja noch gar nicht besprochen damals. Von daher war da, glaube ich, auf jeden Fall einiges Neues mit dabei für unsere Zuhörer.

Und ja, ich danke dir auf jeden Fall. War wieder eine spannende Folge und ja, dann vielleicht bis zum nächsten Mal.

Nina: Genau. Und wir werden sicherlich wieder ein spannendes Thema haben. Und ich glaube, wir werden die Details und auch diese Paragraphen mal in den Shownotes verlinken. Also, wer da Interesse hat, kann das gerne noch mal nachlesen.

Michael: Genau, das ist ein bisschen einfacher, ne?

Nina: Genau.

Michael: Also, tschüss Nina.

Nina: Perfekt. Tschüss.

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