Börsentalk #57 - Bonusaktien, Splits & Steuern: das BYD-Beispiel
In der 57. Folge des Börsentalk sprechen Michael und Nina über den Aktiensplit von BYD. Sie klären, was ein Aktiensplit ist, welche Ziele Unternehmen mit dieser Maßnahme verfolgen und wann ein sogenannter Reverse Split durchgeführt wird. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kapitalmaßnahme von BYD im Jahr 2025, die viele Fragen bei den Anlegern aufgeworfen hat.
Wir analysieren, wie der BYD-Split konkret ablief, warum seine Umsetzung ungewöhnlich war und weshalb es zu einer steuerlichen Neubewertung kam. Dabei sprechen wir auch über die Unterschiede in der Handhabung durch verschiedene Banken und Broker sowie die unmittelbaren Folgen für Anleger in Deutschland. Zum Abschluss beleuchten wir die steuerlichen Hintergründe. Warum wurde der BYD-Split für viele deutsche Anleger nicht steuerneutral behandelt – und was bedeutet das für künftige Kapitalmaßnahmen?
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Nina: Ja, Börsentalk Folge 57. Guten Morgen, Michael.
Michael: Hallo, Nina.
Nina: Wir sind ja heute nur zu zweit und wir wollen ein bisschen über ein Thema sprechen, was bei unseren Kunden zu vielen Fragen geführt hat und wahrscheinlich nicht nur bei unseren Kunden, sondern generell bei einigen Anlegern. Und zwar geht es heute um den Aktiensplit von BYD.
Michael: Stimmt, da gab es im Juni ja eine Kapitalmaßnahme und die war in der Tat ein bisschen anders als vielleicht andere. Das ist doch ein spannendes Thema.
Nina: Genau, da gab's ja einiges drumherum. Aber ich würde sagen, lass uns doch mal bei den Basics starten und erstmal klären: Was ist denn überhaupt ein Aktiensplit und warum führen Unternehmen diese eigentlich durch?
Split
Michael: Ja, also grundsätzlich gibt's zwei verschiedene Arten. Also es gibt den Split und den sogenannten Reverse Split.
Fangen wir mal beim Split an. Da ist es so, dass eine Aktie in mehrere neue Aktien aufgeteilt wird. Das heißt, Beispiel: Der Split ist 1:3. Ich habe also eine alte Aktie, danach habe ich dann drei neue. Das heißt, in Summe steigt die Anzahl der Aktien im Depot nach Umsetzung der Maßnahme, aber der Wert – und das ist eben wichtig – der Wert sozusagen der Position bleibt identisch.
Und das bedeutet eben: Der Kurs, also wenn sich sozusagen der Wert auf mehrere Aktien verteilt, dann sinkt logischerweise der Kurs und der wird optisch, sage ich mal, günstiger.
Also oftmals wird eben ein Split von Aktiengesellschaften gemacht, wenn der Kurs halt sehr doll gestiegen ist, in der Regel weit über, weiß ich nicht, 500 oder 1.000 Euro pro Aktie. Dann ist das eben für, ich sag mal, insbesondere für Privatanleger eher unattraktiv.
Ich sag mal, am Ende ist es eigentlich das Gleiche, aber man erreicht natürlich mit niedrigeren Kursen mehr Käufer. Also das Ziel ist sozusagen, den Kurs optisch günstiger zu machen.
Und damit wird umgedreht, kann man auch sagen, die Liquidität und Handelbarkeit verbessert, weil einfach vielleicht wieder mehr Leute sich die Aktie anschauen. Also, es ist halt ein Unterschied, ob eine Aktie 1.000 Euro kostet oder eine Aktie 50 Euro. Es gibt halt Leute, die vielleicht keine 1.000 Euro haben für die Anlage und die würden aber für 50 Euro sich eine Aktie kaufen.
Also, das ist der Split. Also vielleicht noch mal zusammengefasst: Aus einer Aktie werden mehrere neue, der Wert bleibt gleich und der Kurs wird sozusagen optisch günstiger.
Reverse Split
Michael: Das Gegenstück ist der Reverse Split. Da ist es so, dass eben mehrere Aktien zu einer neuen zusammengefasst werden. Das heißt, in dem Fall sinkt die Anzahl der Aktien im Depot, aber auch da bleibt der Wert gleich.
Es gibt dann noch den ganz seltenen Fall, also in der Regel ist es so bei einem Reverse Split, dass die Gattung auch eine neue ISIN bekommt. Das ist beim Split nicht so. Beim Split bleibt die ISIN gleich, aber beim Reverse Split ist es, ich sag mal, in 99 Prozent der Fälle so, dass die Gattung, die neue Gattung, eine neue ISIN bekommt.
Es gibt sehr seltene Fälle, wo es auch Reverse Splits mit der gleichen ISIN gibt, aber die soll es eigentlich nicht geben, weil die immer ein Problem haben. Da gab's ja auch schon Schadensfälle, dass an der Börse dann der Kurs schon sozusagen niedrig nach Reverse ist, aber so hoch ist und die Kunden aber noch zu viele Stücke im Depot haben.
Also eigentlich hat man sich sozusagen unter den Banken geeinigt, dass es immer eine neue ISIN gibt, um diese Probleme da auszuschalten.
Und bei einem Reverse Split wird der Kurs halt optisch dann angehoben. Das heißt, das wird teurer und das wird halt oftmals gemacht, wenn der Kurs einer Aktie zu niedrig ist.
Es gibt auch Börsen, die sozusagen ein Delisting androhen, weil die eigentlich keine Pennystocks, also unter einem Euro oder unter einem Dollar, so gerne haben wollen. Und dann wird damit der Kurs wieder, sag ich mal, über den Euro oder über den Dollar gebracht, um vielleicht auch ein Delisting zu vermeiden.
BYD-Kapitalmaßnahme
Nina: Und wie lief denn jetzt die BYD-Kapitalmaßnahme konkret ab und was unterscheidet diese Maßnahme von klassischen Splits?
Michael: Also im Grunde genommen hat BYD Bonusaktien ausgegeben und in Summe, sage ich mal, gab es eben für 20 alte Aktien 20 neue. Das ist am Ende ein Split im Verhältnis von 1:3.
Aber – und das ist eben, glaube ich, das Besondere – BYD hat diese Maßnahme in zwei Teile unterteilt. Also es war eben kein Split von 1:3, sondern es gab Maßnahme 1. Da hat man für 10 Aktien acht Bonusaktien bekommen und es gab die Maßnahme 2. Da hat man für 10 Aktien zwölf Bonusaktien bekommen.
Warum das so war, das hat damit zu tun, aus welchem Kapital sozusagen die Aktien dann ausgeschüttet wurden. Aber das ist letztendlich eine Entscheidung natürlich von BYD.
Das Besondere bei dieser Maßnahme war jetzt, dass sozusagen zunächst beide Maßnahmen mit Einbuchung als steuerfrei deklariert wurden. Da gibt's, wer das nachlesen will, eine Randziffer 111 im BMF-Schreiben vom 14.05.2025 zur Abgeltungssteuer. Und da wird halt klar gesagt, dass eben in so einem Fall die Bonusaktien mit einem Anschaffungskurs von null eingebucht werden müssen.
Und in dem Vollzuge ist es dann so: Man versteuert auch erstmal gar nichts, sondern man kriegt die halt einfach eingebucht. Und wenn ich dann verkaufe, dann wird ja sozusagen die Differenz aus Verkauf und Ankauf versteuert.
Also, ich sag mal, wenn ich die jetzt für 20 Euro verkaufe, Einkauf ist null, dann muss ich die 20 Euro voll versteuern. Insofern eine nachgelagerte Besteuerung, alles ist gut.
So, dann gab es aber so ungefähr eineinhalb Monate später eine Änderung an einer dieser beiden Maßnahmen.
Und da war eben nicht mehr diese Randziffer 111 maßgeblich, sondern die Randziffern 18 bis 19 gemäß BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2004. Und das hat dann dazu geführt, dass eben für die Maßnahme der Anschaffungskurs nicht mehr null war, sondern die wurden dann mit einem Anschaffungskurs von 130,10 Hongkong-Dollar eingebucht, was ungefähr 14,51 Euro entspricht.
Und das führte dann natürlich logischerweise dazu, dass dieser Betrag dann versteuert werden muss. Es gab also sozusagen eine Rekalkulation der Steuer und man musste dann eben diese 14,51 Euro versteuern. Und das heißt, man hat quasi mit Einbuchung der Aktien sofort Steuern zahlen müssen.
Das ist eher ungewöhnlich. Ist aber unterm Strich so, dass ich natürlich, wenn ich jetzt wieder das Beispiel von eben nehme, ich verkaufe die Aktien mit 20 Euro, dann muss ich natürlich beim Verkauf – bei der anderen Maßnahme war es ja so, ich musste die gesamten 20 Euro versteuern – jetzt habe ich ja sozusagen 14,51 Euro schon versteuert.
Das heißt, dann wird natürlich nur noch die Differenz aus 14,51 Euro zu 20 Euro, also grob die 5,50 Euro, zu versteuern. Also die Steuerlast ist unterm Strich die gleiche.
Es ist nur so, dass natürlich der Staat früher seine Steuern für den einen Teil bekommt. Und das ist der einzige Unterschied. Aber es ist eher ungewöhnlich, dass man natürlich mit Einbuchung irgendwie Steuern zahlen muss.
Probleme und Unterschiede bei der Umsetzung
Nina: Und das hat ja, wie wir schon erwähnt haben, so ein bisschen, ich möchte mal sagen, unterschiedlichen Reaktionen geführt. Welche Probleme gab es denn da bei Depotbanken und Brokern und welche Unterschiede gab es bei der Umsetzung durch die Banken und Broker?
Michael: Also, der Punkt ist natürlich: Wenn man sich die Ursprungsmaßnahmen angeschaut hat, dann waren die ja erstmal beide steuerlich gleich, also Einbuchung mit null. Und dann haben manche Broker die Maßnahme auch als 1:3-Split umgesetzt, weil steuerlich gleich. So kann man machen, aber es waren eben, wie gesagt, zwei Maßnahmen.
Aber dadurch, dass dann die eine Maßnahme ja steuerlich nachträglich geändert wurde, musste natürlich dieser Split wieder storniert werden und danach wurden dann diese zwei Maßnahmen umgesetzt.
Und dann führt das natürlich logischerweise dazu, dass so ein Storno neu plus dann durch diese Änderung der Bemessungsgrundlage, dass es dann diese Steuerbuchung auch noch gab.
Und der Punkt ist einfach, dass natürlich manche Banken und Broker erst das richtig gemacht haben beziehungsweise erst durch diesen Split, dann gab's wieder ein Storno. Das heißt, für Kunden gab's relativ viele Buchungen, viele Belege, dann auch noch eine Steuerzahlung.
Und interessanterweise, obwohl sozusagen das BMF, also das Bundesministerium der Finanzen, klar vorgibt, wie so eine Maßnahme steuerlich zu behandeln ist, ist es bis heute so – weil das kriegen wir aus Kundenrückmeldungen ja auch gespiegelt –, dass es Banken und Broker gibt, die beispielsweise diese Änderung des steuerlichen Anschaffungskurses auf 130 Hongkong-Dollar gar nicht umgesetzt haben.
Also es gibt Banken, bei denen ist die zweite Maßnahme, die eigentlich korrigiert wurde, weiterhin mit einem Anschaffungskurs von null eingebucht, obwohl eigentlich vorgegeben ist: Diese null darf nicht mehr sein, sondern es sind eben jetzt diese 14,51 Euro.
Und das führt natürlich dann in der Tat zu Diskussionen. Das sieht man auch in verschiedenen Foren, weil die Kunden sagen: „Ja, bei mir ist das aber, ich habe Steuern bezahlt“, und andere Kunden haben dann geschrieben: „Ja, ich habe keine Steuern bezahlt.“
Und das liegt halt einfach daran, dass die Banken das unterschiedlich umgesetzt haben. Ich meine, unterm Strich, langfristig ist das steuerlich natürlich identisch. Aber wenn der Staat natürlich sagt, da ist ein Anschaffungskurs eben nicht von null, sondern von 14,51 Euro anzusetzen, der ist dann auch direkt zu versteuern, dann ist es eigentlich so, dass das alle so machen müssten.
Und das hat eben dann zu Diskussionen geführt.
Und vielleicht auch noch mal bei uns: Wir haben die beiden Maßnahmen von Anfang an einzeln umgesetzt mit einem Anschaffungskurs von null. Dann wurde die eine wieder storniert. Dann wurde eben der neue Anschaffungskurs von 14,51 Euro hinterlegt und das hat dann eben noch mal zu einer Steuernachzahlung geführt.
Und ich sag mal, das Besondere war vielleicht auch, dass sozusagen diese Änderung des Anschaffungskurses eben nicht zehn Tage später kam, sondern das hat irgendwie einen Monat oder eineinhalb Monate später – wurde das erst kommuniziert.
Und das ist natürlich schon so: Dann haben natürlich manche Kunden ihren Bestand auch schon wieder verkauft und dann muss sowas natürlich alles wieder neu aufgerollt und neu steuerlich betrachtet werden.
Und das muss man ehrlicherweise sagen, war schon extrem unglücklich, dass es einfach so eine gravierende Änderung nach so langer Zeit dann irgendwie noch mal gab.
Nina: Wir hatten ja auch Presseanfragen dazu, ne, wo du auch immer geupdatet hast. „Jetzt ist das, jetzt ist das.“ Also, da war schon ein bisschen was los, würde ich sagen.
Steuerliche Behandlung
Nina: Warum wurde der BYD-Split denn für viele deutsche Anleger nicht steuerneutral behandelt?
Michael: Ja, ich denke mal, ich meine, der Staat will ja Steuern verdienen, will ja Steuern einnehmen. Und ehrlicherweise, wenn man was geschenkt bekommt, dann kann man den Staat auch verstehen, dass er das versteuert haben will.
Und insofern kann man nur mutmaßen, dass eben das BMF einfach sagt, es ist eben so zu behandeln. Dann wurden da natürlich schon Steuern vereinnahmt und die anderen Steuern bekommen sie dann halt, wenn der Kunde die Position verkauft.
Ich sag mal, ehrlicherweise finde ich die Einbuchung mit null fairer, weil der Kunde natürlich auch beim Verkauf alles besteuert und dann, ne, dann ist eben genau die Entscheidung: Er hat verkauft, dann wird eben genau geguckt.
Und dass man da eben so Unterschiede macht, das ist, wie gesagt, das deutsche Steuergesetz ist ja mit eines der komplexesten der Welt. Da muss man ganz ehrlich sagen, das ist so ein Beispiel, wo man sich halt nur wundern kann, warum das nicht einheitlich ist, warum es da eben diese Sonderfälle gibt.
Aber sie sind nun mal da, da muss man sie auch berücksichtigen. Aber das sind natürlich Themen, die man als Endkunde nicht weiß. Und ja, am Ende ist es so, dass das eben deswegen nicht steuerneutral ist.
Verabschiedung & Outro
Nina: Okay. Ja, danke dir, Michael, für die Aufklärung. Ich hoffe, das war jetzt für unsere Kunden und vielleicht auch für Anleger generell ein bisschen hilfreich bei dem ganzen, ja, ich sage mal, Chaos, was da produziert wurde durch die unterschiedliche Umsetzung und so weiter, ne?
Michael: Ja, und hoffen wir mal, dass solche Maßnahmen zukünftig eher bei einem ganz normalen Split bleiben und eben nicht unterteilt in verschiedene Maßnahmen.
Aber unterm Strich ist alles umgesetzt worden. Wir haben den Kunden eine Postbox-Info eingestellt, wo man das noch mal nachlesen kann, und das ist ja die Hauptsache, dass am Ende dann alles richtig ist.
Nina: Das stimmt. Sehr gut. Dann danke dir, Michael.
Michael: Alles klar. Dann bis zum nächsten Mal.
Nina: Genau, bis zum nächsten Mal.
Michael: Ciao.
Nina: Tschüss.
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