Börsentalk #45 - Abgeltungssteuer, Vorabpauschale und ETF-Merger
In dieser Folge beantworten wir die wichtigsten Steuerfragen unserer Kunden. Wir klären, was es mit der deutschen Abgeltungssteuer auf sich hat, wie oft eine Steueroptimierung durchgeführt wird und wann du mit deiner Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Steuerjahr 2024 rechnen kannst.
Besonders interessant: Die Vorabpauschale auf ETFs! Warum sie erhoben wird, wie sie berechnet wird und was du bei der Verrechnung beachten solltest, erfährst du hier.
Außerdem im Fokus: Der länderübergreifende ETF-Merger des Amundi MSCI World V UCITS ETF (WKN: ETF146) von Luxemburg nach Irland im Februar 2025 – was bedeutet das steuerlich für Anleger?
Klingt kompliziert? Keine Sorge! Wir bringen Licht ins Dunkel der Steuerfragen.
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Steuerthemen aus dem Kundenservice
Michael: Hallo Nina.
Nina: Hallo Michael.
Michael: Ja, heute haben wir ja ganz spannende Themen wieder mal ohne Gast, weil wir so ein paar Themen aus dem Kundenservice aufgreifen. Primär geht's da ja um das Thema Steuern. Dann würde ich doch einfach mal sagen: Fangen wir doch direkt mal an.
Nina: Genau, das machen wir. Heute darf ich dir die Fragen stellen und du darfst die beantworten.
Abgeltungssteuer und Steueroptimierung bei justTRADE
Nina: Als Deutscher: Berücksichtigen wir bei justTRADE vollumfänglich die deutsche Abgeltungssteuer? Außerdem führen wir eine Steueroptimierung durch. Kannst du uns erklären, was genau das bedeutet und wie oft diese durchgeführt wird?
Michael: Ja, gerne, das mache ich. Geregelt ist das – also das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht fortlaufend BMF-Schreiben, wo dann drinsteht, wie was gemacht werden muss. Und diese Steueroptimierung muss von den Banken mindestens einmal im Jahr gemacht werden. Geregelt ist die eben in dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022, wer es genau wissen will: ab Randziffer 212.
Dabei geht's darum, dass man halt zum Jahresende noch mal das Jahr steuerlich, ich sag mal, betrachtet, weil es durchaus unterjährig zur Abrechnung kommt, die man dann vielleicht zum Jahresende optimieren kann.
Also Beispiel, der Klassiker ist: Ich habe irgendwie Steuern gezahlt und habe danach Verluste gemacht. Dann gehen die Verluste ja in den Topf und die Steuern habe ich bezahlt. Und sowas wird dann eben im Rahmen dieser Jahresendoptimierung noch mal aufgerollt. Dann werden eben die Steuern gegen die Verluste verrechnet und dann gibt's eben eine Erstattung.
Das ist auch genau geregelt, wie diese Optimierung gemacht werden muss, und das ist am Ende eigentlich schon alles. Fakt ist, dass man es eben mindestens einmal im Jahr machen muss.
Wir haben das bis Ende letzten Jahres monatlich gemacht, aber seit diesem Jahr machen wir das täglich. Das heißt, für unsere Kunden ergibt sich damit sozusagen der Vorteil, dass man eben viel schneller gezahlte Steuern zurückbekommt. Und wir stellen dann auch einen Beleg dazu immer in die Postbox.
Was man aber zu dieser Jahresendoptimierung noch sagen kann: Es gibt halt auch Fälle, die sind für den Kunden nachteilig. Allerdings ist das vom Gesetzgeber so gewollt.
Also es kann durchaus vorkommen – da hatten wir auch zwei Fälle –, wo Kunden sozusagen, wo der Verlusttopf wieder abgebaut wurde und der Freistellungsauftrag wurde dann aufgebaut. Das ist eben vorgegeben.
Das Problem ist halt nur: Das bringt dem Kunden nichts, weil der Freistellungsauftrag zum Jahresende verfällt. Aber am Ende ist es halt so gesetzlich vorgegeben. Der Staat wünscht das so.
Es gibt ja auch eine Forderung der Parteien, dass man sagt: Der Freibetrag verfällt nicht, sondern der wird quasi ins Folgejahr übertragen. Ob man das nicht mal macht ... Aber solange es eben noch so ist, dass offene Freibeträge verfallen, kann sowas auch mal nachteilig sein.
Insofern empfiehlt es sich, dass man als Kunde sich halt seine steuerliche Situation im Dezember mal anschaut und guckt, ob man da noch irgendwas optimieren kann. Aber das ist eben sozusagen die Steueroptimierung.
Wann kommt die Jahressteuerbescheinigung?
Nina: Ja, spannend, vor allem, dass wir das jetzt auch täglich umsetzen können. Das ist schon sehr cool. Dadurch, dass wir ja jetzt Anfang des Jahres haben und sich viele wahrscheinlich schon mit der Steuer so langsam beschäftigen: Wann kommt denn die Jahressteuerbescheinigung?
Michael: Ja, das ist ja immer so ein Thema. Manche Banken sind da extrem schnell, wobei da ehrlicherweise die Schnelligkeit nicht viel bringt, weil es einfach immer noch im ersten Quartal Steuertatbestände gibt, die dann zu einer Korrektur führen.
Und es macht insofern wenig Sinn, die Steuerbescheinigung schon am Jahresanfang zu generieren, wenn es danach eben immer noch mal wieder Korrekturen gibt. Im Zweifel hat der Kunde dann was Falsches eingereicht und muss das beim Finanzamt korrigieren lassen.
Also insofern warten wir da halt immer ab, bis so das Gros an Korrekturen gelaufen ist. Und ich gehe davon aus, dass das so wie letztes Jahr irgendwie, ich sag mal, Ende März bis Ende April in dem Zeitraum werden wir die sozusagen unseren Kunden über die Postbox zur Verfügung stellen.
Es gibt halt noch vielleicht ergänzend die Besonderheit: Kunden, die halt eine Verlustbescheinigung beantragt haben im letzten Jahr, die kriegen eben – da wurden ja dann die Verlusttöpfe zum 01.01.2025 auf null gesetzt – und die kriegen dann auch in der Jahressteuerbescheinigung ihre Verluste, wenn es welche gab, entsprechend ausgewiesen.
Nina: Mhm, ja, spannend. Das heißt ja aber auch, dass man dann immer noch genügend Zeit hat, um die Steuererklärung abzugeben. Das dauert ja noch ein bisschen.
Vorabpauschale bei ETFs
Nina: Dann hatten wir im Januar ja die Vorabpauschale auf ETFs. Warum wird denn die Vorabpauschale fällig?
Michael: Hier würde ich ganz gern auch noch mal auf die Podcast-Folge 14 verweisen. Da haben wir das ja schon mal behandelt. Aber es ist ja inzwischen, seitdem es keine Negativzinsen von der EZB mehr gibt, natürlich schon so, dass da jetzt immer ein positiver Zins ist.
Also die Bundesbank legt so einen sogenannten Basiszins fest, und den hat sie für 2024 auf 2,29 % festgelegt. Und die Rechnung für die Vorabpauschale ist recht einfach. Also das ist immer Basiszins mal ... also Basisertrag mal Zins mal Teilfreistellung, und das ist dann die sogenannte Vorabpauschale.
Und diese Teilfreistellung ist eben je nach Fonds: Wenn das ein Aktienfonds ist, dann sind 30 % steuerfrei. Bei einem Mischfonds, der irgendwie noch mindestens 25 % Aktien hält, sind dann noch 15 % steuerfrei. Und daraus ergibt sich dann eben sozusagen diese Vorabpauschale, die dann gebucht wird.
Das geht auf das sogenannte Investmentsteuergesetz aus dem Jahr 2018 zurück, was der Gesetzgeber eingeführt hat. Und am Ende hat das für den Kunden den Vorteil: Also früher musste man bei ausländischen Fonds oder ETFs, die beispielsweise in Luxemburg oder in Irland liegen, was ja bei Fonds tendenziell fast die Regel ist, selbst die Erträge in der Steuererklärung angeben.
Das ist, je nachdem, wenn man halt viele ETFs hat, ziemlich lästig, weil man sich das ja aus den einzelnen Dividendenabrechnungen rausholen musste und dann eben in so einer besonderen Anlage bei der Steuer angeben musste.
Und das hat der Gesetzgeber eben vereinfacht. Das heißt, es wird gar nicht mehr unterschieden, ob Ausland oder Inland, sondern es gibt einfach die Vorabpauschale, die erhoben wird. Und so macht's das für den Kunden halt irgendwie einfacher.
Wie hoch fällt die Vorabpauschale aus?
Nina: Mhm. Und kann ich vorher erfahren, wie hoch die Vorabpauschale ausfällt, oder muss ich mir das selbst ausrechnen?
Michael: Ja, also es gibt jetzt nicht so eine Simulation, die wir machen können, so nach dem Motto: „Lieber Kunde, Achtung, in zwei Wochen wird das und das fällig.“ So ist es nicht.
Man kann so als grobe Richtlinie sagen, es gibt so eine Faustformel, dass man sagt: so grob 36 € Steuern pro 10.000 € ETF-Volumen. So kann man sich das recht gut ausrechnen.
Und ich sag mal, am Ende, wenn man halt einen Freistellungsauftrag gestellt hat Anfang des Jahres oder man hat irgendwie noch einen Verlusttopf, dann wird natürlich das dagegen gerechnet.
Also wir haben am 27. Januar alle PDFs sozusagen für die Vorabpauschale generiert und in die Postbox gestellt. Und dann gab es die entsprechenden Buchungen. Die sind dann bis zum 30. oder 31. Januar gebucht worden, sodass da auch ein zeitnaher Bezug ist.
Und ich glaube, was man abschließend noch sagen kann, ist, dass, wenn ich natürlich später den ETF verkaufe, dann wird natürlich die Vorabpauschale darauf angerechnet. Also ich habe am Ende ... es ist eben vorab bezahlte Steuer, die dann aber natürlich berücksichtigt wird.
Nina: Okay, vielen Dank für diese Führung zur Vorabpauschale.
Steuerliche Behandlung eines länderübergreifenden ETF-Mergers
Nina: Und dann haben wir ja noch ein besonderes Steuerthema. Und zwar haben wir den Amundi ETF mit der WKN ETF 146, der länderübergreifend von Luxemburg nach Irland merged, und zwar am 21. Februar dieses Jahres. Wie ist da denn die steuerliche Behandlung?
Michael: Ja, das ist so eine Besonderheit. Also zunächst muss man ja sagen, dass Amundi, was ja ein Partneranbieter von uns ist, den Anbieter Lyxor gekauft hat. Und damit gibt's natürlich einige ETFs, die irgendwie doppelt sind. Und dann ist es logisch, dass man die halt zusammenlegt, weil die dann größer werden und damit spart man am Ende für die Anleger natürlich auch Gebühren.
Das Besondere ist halt bei solchen länderübergreifenden Transaktionen, Verlagerungen – in dem Fall eben: Der alte wird in Luxemburg verwahrt, der neue in Irland. Das hat sicherlich auch steuerliche Gründe. Insbesondere wenn da US-Aktien in dem ETF sind, dann ist natürlich die Quellensteuer in Irland viel niedriger. Das heißt, am Ende ergeben sich da Vorteile für die Endkunden.
Aber erstmal ist es vielleicht ein Nachteil. Und auch das ist in so einem BMF-Schreiben geregelt, vom 18. Januar 2016. Da geht's eben darum: Bei solchen länderübergreifenden Verlagerungen wird sozusagen fiktiv von einer Veräußerung und Neuanschaffung mit Überkreuzbewertung ausgegangen.
Und das kann dann eben eine Steuerzahlung auslösen. Also es wird sozusagen fiktiv der alte ETF verkauft und dann wird eben der neue Merger-ETF ... der kriegt dann eben bestimmte Einstandskurse. Und damit kann es sein, dass eine Steuerzahlung ausgelöst wird.
Und das ist insofern ärgerlich, als dass man als Kunde natürlich eigentlich ja eher langfristig orientiert ist und so einen Verkauf ja nicht unbedingt plant.
Was man vielleicht noch sagen kann, ist, dass der Handel der alten Gattung in der Regel an den Börsen auch schon viel früher eingestellt wird als jetzt genau zum Stichtag. Also plus/minus.
Ich sag mal, für Kunden, die müssen eigentlich nichts machen. Aber wer das natürlich selber in der Hand hat, der kann auch natürlich die ETFs vorher selber verkaufen und sich dann eben überlegen: Vielleicht will man ja auch gar nicht in diese neue Tranche rein.
Und dann kann man sich halt selber überlegen: Mit dem Erlös, auf den man dann ja logischerweise auch Steuern zahlt, weil man mögliche Gewinne realisiert, könnte man dann auch einen anderen ETF kaufen.
Also das ist eben die Entscheidung, die man als Kunde treffen muss. Und wenn es eben Sparpläne in dieser Gattung gab, dann haben wir die alle schon gelöscht und die Kunden auch informiert.
Also jeder, der Bestand in dieser Gattung hat, den haben wir über so eine Postbox-Info darüber informiert.
Es ist immer so ein bisschen ärgerlich für Endkunden, weil natürlich so ein ETF eher für die langfristige Anlage ist. Und wenn der dann halt durch so einen Merger quasi liquidiert wird, das ist immer ein bisschen schade.
Und dieser MSCI World ist auch sogar ein Dickschiff, also ein recht großer ETF. Aber am Ende kann man Amundi da verstehen. Und die agieren dann natürlich auch im Sinne der Anleger, weil es einfach keinen Sinn macht, gleiche ETFs im Bestand zu haben. Und deswegen ist es logisch, dass man die zusammenführt.
Fragen aus dem Kundenservice
Nina: Mhm, vielen Dank für die Ausführung.
Ja, das waren jetzt schon die Themen, die so aus dem Kundenservice kamen. Ein bisschen kürzer diese Folge, aber ich denke trotzdem recht spannend, da diese Fragen auch häufiger an uns herangebracht werden durch den Kundenservice.
Wenn ihr Zuhörer auch eine Frage habt, dann meldet euch gerne über unsere Podcast-Mailadresse: podcast@justrade.com.
Nina: Und ja, ich danke dir, Michael. Das war wieder sehr informativ. Und dann hören wir uns in zwei Wochen wieder.
Michael: Alles klar, Nina. Bis dann.
Nina: Danke schön, bis dann. Tschüss.
Michael: Tschüss.
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