Neue Kryptosteuer geplant: Was sich ab 2027 ändern könnte

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin und Ethereum. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert werden. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.1
Noch ist die Reform allerdings nicht beschlossen. Der Entwurf muss zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.1
So werden Kryptogewinne heute besteuert
Aktuell gelten privat gehaltene Kryptowährungen steuerlich als sogenannte andere Wirtschaftsgüter. Werden Bitcoin, Ethereum oder andere entsprechende Kryptowerte innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft oder getauscht, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.2 3
Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist sind entsprechende Veräußerungsgewinne dagegen grundsätzlich steuerfrei.2 Genau diese Unterscheidung soll künftig entfallen.
Langfristige Anleger wären besonders betroffen
Ein einfaches Beispiel veranschaulicht die möglichen Auswirkungen: Werden Bitcoins für 10.000 Euro gekauft und nach mehr als einem Jahr für 20.000 Euro verkauft, beträgt der Gewinn 10.000 Euro. Nach heutiger Rechtslage wäre dieser Gewinn grundsätzlich steuerfrei.
Nach den ab 2027 geltenden Regeln würden auf den Gewinn dagegen 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen.1 Dabei soll künftig auch der Sparer-Pauschbetrag gelten.1
Für langfristige Krypto-Anleger wäre das eine deutliche Veränderung, da die bisherige Möglichkeit, Kursgewinne nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei zu realisieren, für neue Bestände entfallen würde.
Für kurzfristige Verkäufe sieht die Rechnung anders aus
Wer seine Kryptowerte heute innerhalb eines Jahres verkauft, versteuert einen steuerpflichtigen Gewinn grundsätzlich mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz, der oberhalb der künftig vorgesehenen 25 Prozent liegen kann.2 3
Der Systemwechsel würde deshalb nicht automatisch für jeden Anleger eine höhere Steuerbelastung bedeuten. Während langfristige Anleger ihre bisherige Steuerfreiheit verlieren könnten, könnte die Belastung bei kurzfristigen Verkäufen und einem hohen persönlichen Steuersatz künftig niedriger ausfallen. Auch Verluste könnten künftig steuerlich berücksichtigt und mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.4
Altbestände sollen geschützt werden
Künftig könnte auch der Zeitpunkt des Kaufs entscheidend sein. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Kryptowerte, die vor dem 1. Januar 2027 erworben wurden, weiterhin nach den bisherigen Regeln behandelt werden.1
Somit könnten Anleger künftig sogar Bestände derselben Kryptowährung besitzen, für die unterschiedliche steuerliche Regeln gelten – abhängig vom jeweiligen Anschaffungszeitpunkt.
Die neuen Steuerregeln sollen bereits ab 2027 gelten. Im ersten Jahr müssten Anleger die betroffenen Kryptogewinne allerdings noch selbst in ihrer Steuererklärung angeben. Erst ab 2028 sollen inländische Kryptodienstleister die Steuer in den vom Gesetz erfassten Fällen direkt einbehalten und an das Finanzamt abführen.4
Gleichzeitig nimmt die steuerliche Transparenz beim Kryptohandel bereits zu. So verpflichtet das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz Anbieter dazu, bestimmte Informationen über Nutzer und Kryptotransaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.5
Ob die geplante Besteuerung tatsächlich in dieser Form zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Regelungen noch ändern.
- tagesschau.de / ARD-Hauptstadtstudio (10.09.2026): Krypto-Gewinne sollen regulär besteuert werden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/besteuerung-krypto-100.html - Bundesministerium der Finanzen (06.03.2025): Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte-bmf-schreiben.html - Bundesfinanzhof (28.02.2023): Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/veraeusserungsgewinne-bei-kryptowaehrungen-steuerpflichtig/ - EY (11.09.2026): Nicht abgestimmter Entwurf zur Reform der Kryptobesteuerung.
https://www.ey.com/de_de/technical/steuernachrichten/nicht-abgestimmter-entwurf-zur-reform-der-kryptobesteuerung - Bundesministerium der Finanzen (14.01.2026): Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Organisation_Automation/2026-01-14-KStTG-amtl-vorgeschriebener-datensatz.html
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